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19.11.2008 - dvb-Presseservice

Neuer Weg bei der Statusprüfung zur Sozialversicherung

„Neuer Weg“ ist nicht automatisch besser, hier aber doch! Die Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH bearbeitet die Fälle sehr individuell auf der Basis einer anwaltlichen Vollmacht. Deswegen kann sie im Namen der Mandanten direkt mit der Rentenversicherung in Kontakt treten. Deswegen ist die BVW GmbH weiterhin sehr erfolgreich, trotz der verschärften Anforderungen der Sozialversicherungsträger. Die BVW GmbH bietet Vergleichsrechnungen zwischen einer Beitragszahlung in der Rentenversicherung und privaten Alternativen. Über die eigene Anwältin der BVW GmbH kann Rechtsberatung angeboten werden, so dass durch Vertragsänderungen eine zukünftige Befreiung möglich wird. Durch eine exklusive Datenbankanbindung können Zielkunden selektiert und Kundenlisten kontinuierlich beobachtet werden, um Geschäftspartner über Veränderungen zu informieren und z.B. bei neuen Geschäftsführern eine Statusfeststellung durchzuführen.

Anwaltliche Vollmacht

Die Statusprüfung wird von der Anwältin Frau Albers-Rosemann auf der Basis einer anwaltlichen Vollmacht durchgeführt. Deswegen läuft die gesamte Kommunikation direkt zwischen der Anwältin und der Deutschen Rentenversicherung. Diese sendet die Versicherungsverläufe direkt an die Anwältin, die zuerst eine Kon­ten­klärung durchführt und eventuelle Fehlzeiten im persönlichen Gespräch direkt mit der Rentenversicherung korrigiert.

Berechnung der Ansprüche

Die BVW GmbH berechnet mit dem offiziellen Programm der Rentenversiche­rung die zu erwartenden Ansprüche für die Mandanten mit und ohne weitere Beitragszahlung. Es wird ebenfalls geprüft, ob es sich lohnt, eventuelle Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente durch eine fortgesetzte Beitragszahlung aufrecht zu erhal­ten. In komplizierten Fällen sucht die Anwältin auch hier das direkte Gespräch mit der Rentenversicherung.

Ziel der Beratung

Als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung werden Vorschläge der privaten und betrieblichen Altersversorgung berechnet. So können Makler zusammen mit ihrem Kunden fundiert entscheiden, mit welchem Ziel die Statusprüfung betrieben werden soll. Meistens – aber nicht immer – ist die „Befreiung“ lohnend; wird diese nicht gewünscht, kann auch eine Statusprüfung mit dem Ziel einer „Versicherungspflicht“ durchgeführt werden. Die entsprechende Rechtssicherheit ist viel wert, denn sie  schützt z.B. vor unberechtigten Forderungen des Finanzamtes.

Zielgruppe und Vertragsberatung

Neben den Gesellschafter-Geschäftsführern ist eine Statusprüfung auch für mitarbeitende Familienangehörige von großer Bedeutung. Hier wird neuerdings zwar bei Aufnahme der Tätigkeit von Amts wegen geprüft, ob eine Versicherungspflicht vorliegt.

Makler sollten alle Firmenkunden darüber informieren, dass diese vor der Einstellung von Familienangehörigen oder Gesellschaftern mit dem Makler Kontakt aufnehmen, damit es hier nicht zu unerwünschten Einstufungen kommt. Aber gerade bei bestehenden Anstellungsverträgen liegt noch vieles im Argen. Hier kann die Anwältin Anpassungen empfehlen, so dass zumindest für zukünftige Zeiten der gewünschte Status gefunden werden kann.

Kundengewinnung und -monitoring

Für Makler, die sich diesem Geschäftsfeld zuwenden wollen, kann die BVW GmbH durch umfassende Zugriffsrechte auf 1,8 Mio. Handelsregistereintragungen ganz gezielt Firmen selektieren, bei denen die Wahrscheinlichkeit von mitarbeitenden Familienangehörigen besonders hoch ist. Es können aber auch GmbH’s mit Gesellschafter-Geschäftsführern ausgewählt werden.  Auf Wunsch kann die Auswahl auf die Firmen begrenzt werden, in denen aktuell neue Anteilseigner aufgenommen worden sind. Es können aber auch Firmenlisten erstellt und kontinuierlich beobachtet werden. Das gilt auch für den eigenen Firmenkundenbestand von Maklern. Die Partner werden dann bei relevanten Veränderungen informiert, um kurzfristig zu reagieren. Makler, die die Aussagefähigkeit der Datenbank testen wollen, können ein kostenloses Profil über das eigene Unternehmen erhalten, sofern es im Handelsregister eingetragen ist.  

Darüber hinaus bietet die BVW GmbH auch über ein qualifiziertes Call-Center die Vermittlung von Kundenkontakten an.

Möchten Sie mehr zum Angebot der BVW GmbH im Bereich der Statusprüfung und der Kundengewinnung erfahren, so klicken Sie auf der Homepage den Bereich „SV-Prüfung“ an, senden Sie eine E-Mail odee rufen Sie einfach an.



Frau
Tel.: 040/369055-0
Fax: 040/369055-60
E-Mail: info@bvw-gmbh.de

Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH
Pickhuben 2
20457 Hamburg
www.bvw-gmbh.de