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19.04.2006 - dvb-Presseservice

Neues Übertragungsabkommen zählt schon 100 Teilnehmer

Zur Erleichterung einer kostenfreien Übertragung von Altersvorsorgeverträgen bei Arbeitgeberwechsel hat die Versicherungsbranche ein „Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Pensionskassen bei Arbeitgeberwechsel“ entwickelt. „Mit Stand 15.03.2006 sind dem Abkommen inzwischen exakt 100 Unternehmen beigetreten“ teilt Andreas Butter, von der auf betriebliche Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten spezialisierten Beratungsfirma febs Consulting GmbH, mit.

Alle Versicherer oder Pensionskassen, die dem Abkommen freiwillig beitreten, verpflichten sich bei der Übertragung von Direktversicherungen oder Pensionskassenverträgen auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers keine Kosten zu erheben oder vom Vertragswerk abzuziehen. D.h. es entstehen weder neue Abschlusskosten noch kommt es zu einem Stornoabzug. Bei gleichen Risiken ist auch keine neue Gesundheitsprüfung des Arbeitnehmers notwendig.

Mit Schreiben vom 22.12.2005 hat auch das Bundesfinanzministerium das neue Abkommen bereits abgesegnet. Damit ist endlich der Weg frei für eine noch leichtere Mitnahme der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel.

Den vollständigen Text des Abkommens sowie eine Liste der teilnehmenden Unternehmen können Interessierte unter www.febs-consulting.de/aktuelles nachlesen.

 



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