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27.09.2007 - dvb-Presseservice

Neues Gesetz über den Versicherungsvertrag tritt 2008 in Kraft

Zum 1. Januar 2008 tritt das reformierte Gesetz über den Versicherungsvertrag in Kraft – transparenter und in vieler Hinsicht deutlich vorteilhafter für den Versicherungsnehmer als sein Vorgänger. Was sich ändern wird, hat Dr. Klein für Sie zusammengefasst:

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Ohne Angabe von Gründen kann ein Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden (Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen).
  • Kunden müssen vor Abschluss einer Versicherung ausführlich beraten und die Beratung muss dokumentiert werden. Entfällt eine solche Beratung, hat der Kunde Anspruch auf Schadenersatz.
  • Der Versicherungsnehmer muss bei Vertragsabschluss nur angeben, was vom Versicherer schriftlich angefragt wurde.
  • Der Vertrag muss dem Versicherungsnehmer in allen Punkten bekannt sein. Diese Offenlegungspflicht bezieht sich auch auf alle zusätzlich anfallenden Kosten.
  • Die Klagefrist entfällt (wurde einem Versicherungsnehmer eine Leistung durch seine Versicherung verwehrt, so hat er noch bis Ende 2007 die Option, seinen Anspruch geltend zu machen).
  • Fahrlässigkeit führt nicht mehr automatisch zur kompletten Leistungsverweigerung der Versicherer, sondern es wird je nach Schwere des fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers eine anteilige Leistung erbracht. Nur bei vorsätzlicher Handlung kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Private Krankenversicherung

Tritt bei privaten Krankenversicherungen ein Zahlungsverzug durch den Kunden ein, so muss die Versicherung dem Versicherten mindestens eine zweimonatige Frist einräumen, in der der Krankenversicherungsschutz ungemindert aufrechterhalten wird.

Lebensversicherungen

  • Schließt ein Kunde eine Lebensversicherung ab, so muss der Versicherer dem Kunden innerhalb einer Modellrechnung darlegen, mit welchen Auszahlungen dieser im Normalfall rechnen kann.
  • Die Rückkaufwerte müssen nach den neuen Regelungen errechnet werden (die einkalkulierten Beträge der Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre Vertragslaufzeit müssen verteilt berücksichtig werden).
  • Eine Garantie auf Rückkaufmöglichkeit muss vorab gewährt werden.
  • Zum Vertragsende hat der Versicherungsnehmer das Anrecht auf die Auszahlung der Hälfte des ihm zugerechneten Anteils aus den stillen Reserven.



Herr Volker Bitzer
Tel.: +49 451 140 8 -505
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E-Mail: volker.bitzer@drklein.de

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Die Dr. Klein & Co. AG ist ein internetbasierter Allfinanzdienstleister und eine 100-prozentige Tochter der Hypoport AG. Sie bietet Privatkunden im Internet und auf Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und Finanzprodukte – vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein & Co. AG aus einem breiten Angebot von über 100 namhaften Bank- und Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus. Durch die internetgestützten Prozesse werden Kostenvorteile generiert, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Dies ermöglicht Dr. Klein, meist deutlich günstigere Konditionen als lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen anzubieten. Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.