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21.02.2007 - dvb-Presseservice

Neues Informationsverfahren zur Höhe der Krankenversicherungsbeiträge der Rentner

Die meisten Krankenkassen haben zum 1. Januar 2007 ihren Beitragssatz erhöht. Drei Kalendermonate später werden auch die von den Rentnern zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge angehoben.

Beginnend mit der Rentenzahlung für April 2007 werden für krankenversicherungspflichtige Rentner die höheren Beiträge von der Deutschen Rentenversicherung an die Krankenkassen abgeführt. Für die Rentenbezieher wird sich dadurch der Auszahlungsbetrag der Rente verringern. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrages der Rentner.

Über die Änderung des Beitrags zur Krankenversicherung werden die Rentner in der Regel nicht mehr durch einen Bescheid der Rentenversicherung unterrichtet. Um das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, nutzt die Rentenversicherung die Möglichkeit der Information der Rentner über die Kontoauszüge der Kreditinstitute und Banken.

Alle krankenversicherungspflichtigen Rentner, die bisher noch nicht in ihrem Rentenbescheid über das „Kontoauszugsverfahren“ informiert worden sind, erhalten in den nächsten Wochen ein Informationsschreiben der Deutschen Rentenversicherung Bund über das geänderte Verfahren.

Für Rückfragen zu diesem Verfahren stehen unsere Experten am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Bund unter 0800 100048070 zur Verfügung.



Herr Dirk von der Heide
Tel.: 030/865-89174
Fax: 030/865-89425
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de