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29.11.2011 - dvb-Presseservice

Neues Jahr, neue Regeln: Für Lebens- und Rentenversicherungen gelten ab Januar Änderungen

Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel wird es wieder Zeit für gute Vorsätze. Wer allerdings plant, sich im kommenden Jahr intensiver um seine Finanzen zu kümmern, sollte sich besser schon jetzt Gedanken machen. Denn pünktlich zum Januar werden Änderungen bei der Altersvorsorge wirksam. Wer noch 2011 handelt, kann sich eventuell Vorteile sichern.

Der gesetzlich festgelegte Garantiezins sinkt bei allen klassischen Versicherungsprodukten von aktuell 2,25 % auf 1,75 %. Betroffen von dieser Änderung sind unter anderem private Lebens- und Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Renten sowie die betriebliche Altersvorsorge. „Der Garantiezins entspricht der Mindestverzinsung vor Kosten, die ein Versicherer seinen Kunden gutschreiben muss. Die tatsächliche Verzinsung liegt aber im Regelfall höher, weil die Versicherten zusätzlich von der sogenannten Überschussbeteiligung profitieren“, sagt Matthias Jacobi, Chief Market Officer von Swiss Life in Deutschland. „Jeweils am Jahresende wird die Überschussbeteiligung für das Folgejahr festgelegt. Die Gesamtverzinsung hängt davon ab, wie viel Ertrag ein Versicherer auf seine Kapitalanlagen erwirtschaftet.“

Der Garantiezins ist gesetzlich festgelegt und orientiert sich am langfristigen Durchschnitt der Renditen von Staatsanleihen. „Aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus war der Gesetzgeber zur Senkung des Garantiezinses gezwungen“, erklärt Matthias Jacobi.

Die Zinsänderung gilt nur für Neuverträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden. Für bestehende Verträge bleibt alles beim Alten. Wer aber plant, eine Versicherung abzuschließen, für den kann es sinnvoll sein, noch in diesem Jahr zu handeln. Jacobi rechnet vor: „Eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung läuft oft Jahrzehnte. In dieser Zeit können kleine Unterschiede bei der jährlichen Verzinsung einen deutlichen Effekt ausmachen. Eine 30-jährige Frau, die eine Rentenversicherung mit 100 Euro Monatsbeitrag abschließt, bezieht ab ihrem 67. Lebensjahr eine prognostizierte Gesamtrente von 376 Euro monatlich. Schließt sie den Vertrag erst 2012 ab, ändert sich zwar nichts an der erwarteten Rente, aber der garantierte Teil liegt rund 20 % niedriger.“

Neben dem niedrigeren Garantiezins treten 2012 weitere Änderungen in Kraft: Bisher lässt sich in den Versicherungsverträgen festlegen, dass Rentenzahlungen schon mit dem 60. Lebensjahr beginnen. Das frühestmögliche Rentenbezugsalter steigt ab dem kommenden Jahr auf 62 Jahre. Versicherte müssen dann zwei Jahre länger warten, bis sie Leistungen aus ihrer Rentenversicherung in Anspruch nehmen können.

Und auch steuerlich werden bis 2011 abgeschlossene Verträge bevorzugt: Bei einmaligen Kapitalauszahlungen gilt unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte Halbeinkünfteverfahren, wonach die Hälfte der Kapitalerträge steuerfrei bleibt. Diese Regelung greift künftig ebenfalls erst ab dem 62. Lebensjahr. Ein Steuergeschenk also, das zukünftig länger auf sich warten lässt.

Für Matthias Jacobi steht daher fest: „Die Lebensversicherung bleibt ein verlässlicher Pfeiler der privaten Altersvorsorge. Sie ermöglicht die Absicherung von Risiken und bietet langfristige, lebenslange Garantien. Aufgrund der bevorstehenden Änderungen sollte sich niemand zu vorschnellen Abschlüssen verleiten lassen. Wer aber ohnehin plant, etwas für seine Altersversorgung zu tun, sollte die Gelegenheit nutzen oder aber Produktalternativen wählen, die nur mittelbar vom Rechnungszins abhängig sind – so wie die Policen aus der Swiss Life Champion Produktfamilie. Bei ihnen werden die Garantien mit einer Gebühr abgedeckt, die transparent ausgewiesen wird.“




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