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20.12.2011 - dvb-Presseservice

Neues Jahr, neue Regeln

Das Jahr 2012 bringt sowohl im Bereich Gesundheit als auch in der Altersvorsorge wichtige Änderungen mit sich – ein Überblick.

Für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten ab 1. Januar 2012 folgende Neuregelungen:

Höhere Beiträge für Gutverdiener

Zum 1. Januar wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angehoben. Sie gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der Beiträge für die GKV erhoben werden. Auf Einkünfte jenseits dieser Summe werden keine weiteren Beiträge fällig. Die neue BBG liegt bei 45.900 Euro pro Jahr beziehungsweise 3.825 Euro pro Monat (bislang: 44.550 beziehungsweise 3.712,50 Euro). Für Gutverdiener wird die gesetzliche Krankenversicherung deshalb teurer: Die monatliche Höchstbelastung steigt um 17,45 Euro auf 592,88 Euro (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).

Grenze für Wechsel in die Private steigt leicht an

Zum Jahreswechsel wird auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung – auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt – etwas erhöht. Sie legt fest, ab wann sich ein gesetzlich Krankenversicherter für den Wechsel in die private Krankenversicherung entscheiden darf. Ab 2012 muss ein Pflichtversicherter jährlich mehr als 50.850 Euro oder 4.237,50 Euro monatlich verdienen (sozialversicherungspflichtiges Entgelt), bevor er dann 2013 wechseln darf. Die bereits Anfang 2011 eingeführte Verkürzung der Wartefrist von drei Jahren auf nur noch eins hat auch 2012 weiterhin Bestand.

Mehr Zuschuss vom Arbeitgeber

Auf privat Krankenversicherte kann sich die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorteilhaft auswirken. Der Zuschuss, den sie vom Arbeitgeber zu ihrem privaten Krankenversicherungsvertrag erhalten, orientiert sich an der BBG. Durch die Anhebung zum Jahreswechsel steigt der maximale Arbeitgeberzuschuss monatlich um gut acht Euro auf 279,23 Euro.

Zahnbehandlungen werden teilweise teurer

Zum Jahreswechsel wird die Gebührenordnung der Zahnärzte angepasst. Das Honorarvolumen wird um rund sechs Prozent erhöht und Leistungen, die nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung stehen, werden vielfach neu bewertet. Zwar bleiben auch viele Positionen unverändert, doch kosten beispielsweise bestimmte höherwertige Zahnfüllungen gesetzlich Krankenversicherte künftig mehr. Der GKV-Spitzenverband rechnet vor: Eine Vollkrone (Keramik/Vollverblendung) kann ab 2012 statt mit bisher 256 Euro dann mit 330 Euro zu Buche schlagen. Ein so genanntes Inlay konnte nach alter GOZ bis zu 236 Euro kosten. Nach neuer Regelung kann ein Zahnarzt 100 Euro mehr dafür in Rechnung stellen. Privat Versicherte oder privat Zusatzversicherte müssen voraussichtlich nicht mit Mehrkosten rechnen, da aufwendigere Behandlungen in der Regel schon mitversichert sind. Ebenfalls neu zum Jahreswechsel: Für zahntechnische Leistung ab 1.000 Euro haben Patienten künftig einen Anspruch auf einen Kostenvoranschlag.

Pflege-Beiträge für Besserverdienende steigen

Zum Jahreswechsel steigt analog zur Krankenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die gesetzliche Pflegeversicherung (PV). Sie gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der Beiträge für die PV erhoben werden. Einkünfte jenseits dieser Summe bleiben unberücksichtigt. Die neue Grenze liegt bei 45.900 Euro pro Jahr beziehungsweise 3.825 Euro pro Monat (bislang: 44.550 beziehungsweise 3.712,50 Euro). Das bedeutet: Wer monatlich mehr als 3.825 Euro verdient, muss künftig mehr in die Pflegekasse zahlen, bis zu 2,20 Euro pro Monat. Der monatliche Höchstbeitrag liegt dann bei 74,59 Euro (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, ohne Sonderbeitrag für Kinderlose).

Mehr Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung

Wer privat krankenversichert ist, erhält monatlich von seinem Arbeitgeber auch einen Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung. Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze im gesetzlichen System, können privat Versicherte ab 2012 einen leicht höheren Zuschuss vom Chef erhalten. Statt wie bislang 36,20 Euro steuert der Arbeitgeber ab Jahreswechsel bis zu 37,29 Euro pro Monat bei.

Mehr Geld für Demenzkranke

Ab kommendem Jahr sollen an Demenz Erkrankte mehr Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bekommen. Das sieht die Pflegereform von Gesundheitsminister Daniel Bahr vor, die das Bundeskabinett vor kurzem verabschiedet hat. Betreuungsleistungen sollen künftig Bestandteil der Pflegeversicherung werden. Zudem sollen Pflegebedürftige in Zukunft zwischen einer Abrechnung nach Leistungspaketen oder nach Zeitkontingenten frei wählen können. Im Jahresverlauf will die Regierung eine staatlich geförderte private Pflegezusatzvorsorge ähnlich der Riester-Rente für die Altersvorsorge vorstellen. Wie die Details dazu jeweils aussehen, wird aber erst im Laufe des Jahres 2012 bekanntgegeben. Ein teil der Änderungen dürfte dann im Folgejahr in Kraft treten.

Pflege-Auszeit für Berufstätige wird erleichtert

Ab 2012 können Berufstätige ihre nahen Angehörigen leichter zu Hause pflegen: Über das neue Gesetz zur Familienpflegezeit erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um Kinder, Eltern und Geschwister zu pflegen, ohne allzu große Gehaltseinbußen hinnehmen zu müssen. Sie können ihre Wochenarbeitszeit gegen leichte Lohnabschläge für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Nach der Rückkehr zur Vollzeit bleibt es zunächst beim Gehaltsabschlag, bis das Konto ausgeglichen ist. Allerdings haben Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die Pflegeauszeit. Unternehmen steht es frei, das Modell anzubieten.

 

Auch in der Altersvorsorge kommen ab 1.1.2012 Änderungen des Gesetzgebers zum Tragen:

Höheres Renteneintrittsalter

Ab Januar 2012 wird in der gesetzlichen Rentenversicherung Schritt für Schritt die Rente mit 67 eingeführt. Das Renteneintrittsalter steigt dann von 65 Jahren (Jahrgang 1947) auf 67 Jahre (ab Jahrgang 1964). Das verändert auch die Bedingungen für die private Altersvorsorge: Wer ab dem kommenden Jahr eine Riester- oder Rürup-Rente oder eine betriebliche Altersversorgung abschließt, kann ohne Verlust von Förderung über das Geld erst mit 62 statt wie bislang mit 60 Jahren verfügen – das heißt, er muss auf die Auszahlung der angesparten und durch staatliche Förderung aufgestockten Rente zwei Jahre länger warten. Bei Vorsorgeverträgen der so genannten dritten Schicht, zu der Kapitallebensversicherungen oder fondsgebundene Rentenversicherungen gehören, wirkt sich das höhere Renteneintrittsalter auch auf die steuerliche Behandlung und damit unmittelbar auf den Endbetrag aus. Wer künftig sein Kapital schon vor dem Alter 62 abrufen möchte, muss Abgeltungssteuer zahlen.

Niedrigerer Garantiezins

Ebenfalls ab Januar 2012 gilt in der Lebensversicherung ein niedrigerer Garantiezins: Er sinkt von bislang 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent. Der Garantiezins ist der Zins, den ein Versicherungsunternehmen dem Kunden für seine Sparbeiträge in Kapitallebens- und sicherungen über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Neben dem Garantiezins profitieren Versicherte in der Regel aber auch von der Überschussbeteiligung.

Basisrente: Sonderausgabenabzug steigt um zwei Prozentpunkte

Aufwendungen zur privaten Altersvorsorge, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Im Jahr 2025 werden dies maximal 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepartner sein. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, wonach der Sonderausgabenabzug jährlich um zwei Prozentpunkte steigt. Im kommenden Jahr können bereits 74 Prozent der geleisteten Altersvorsorgebeiträge zur Basisrente und zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich geltend gemacht werden: Das sind maximal 14.800 Euro für Singles und 29.600 Euro für Verheiratete.



Herr Frank Heinemann
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