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04.01.2007 - dvb-Presseservice

Neues Vermittlerrecht tritt am 22.05.2007 in Kraft

Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts ist am 22.12.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit tritt es fünf Monate später, also am 22.05.2007 in Kraft.

Parallel zum 22.05.2007 soll auch die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) in Kraft treten, der der Bundesrat noch zustimmen muss. So jedenfalls äußerte sich das zuständige Bundeswirtschaftsministerium, das ab morgen durch das neue Vermittlerrecht dazu berech­tigt ist, diese Verordnung zu erlassen.

Bereits jetzt tätige Versicherungsvermittler haben somit bis zum 31.12.2008 Zeit, Ihre Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung gem. §34d GewO bei ihrer zuständigen IHK zu beantragen.

Den vollen Text der Pressemitteilung finden Sie in der unten aufgeführten PDF-Datei.



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