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28.01.2008 - dvb-Presseservice

Neues Versicherungsvertragsgesetz stärkt Stellung der Versicherten

(Freiburg, Januar 2008) - Mit Sicherheit sicherer versichert – das verspricht der Gesetzgeber dem Verbraucher mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist und ein einhundert Jahre altes Gesetz abgelöst hat. Für Versicherer und Vermittler ist eines sicher: Der Teufel steckt im Detail und in umfangreicherer Bürokratie. Die wichtigste praktische Auswirkung ist, dass sich die Versiche rer weitaus mehr als bisher um die Belange der Versicherten kümmern, für sie in rechtlichen Situationen „mitdenken“ , und dies alles auch noch für den Kunden beweiskräftig dokumentieren müssen.

Was Versicherungsunternehmen und Vermittler seit neuestem im Sinne von mehr Schutz und Transparenz für den Verbraucher alles beachten sollten, erläutert das aktuelle Buch aus der Reihe Haufe aktuell „Das neue Versicherungsvertragsgesetz“. Danach kann sich ein Versicherer von der auf wändigen Beratungs- und Dokumentationspflicht entbinden lassen. Diese anfängliche Arbeitserleichterung kann aber schnell zum nachteiligen Bumerang werden. Im Zweifelsfall muss der Versicherer trotzdem beweisen, nicht schlecht beraten zu haben. Denn Kern des neuen Versicherungsvertragsgesetzes ist: Der Versicherungsnehmer hat als rechtsunkundig zu gelten und muss deshalb über seine Rechte aufgeklärt werden.

Versicherer tun daher gut daran, sich intensiver als bisher mit den Lebensumständen ihrer Kunden zu beschäftigen, sie zu befragen, gut zuzuhören und gezielt zu beraten. Dies gilt nicht nur für den Vertragsabschluss. Künftig muss der Kunde auch nach Abschluss während der gesamten Vertragslaufzeit beraten werden, wobei dessen Wünsche und Bedarf  im Vordergrund stehen müssen. Verletzt der Versicherer dabei seine Pflichten, haftet er für den dadurch entstandenen Schaden. Dabei kann eine neue Bestimmung zum Fallstrick werden: Der Kunde muss nur noch die Fragen beantworten, die ihm ausdrücklich in Textform gestellt wurden.

Das Buch „Das neue Versicherungsvertragsgesetz“ beschreibt für Versicherer und Vermittler sowie für Rechtsanwälte alle Neuregelungen des Gesetzes, stellt sie den alten Vorschriften gegenüber und erläutert detailliert, was seit dem 1. Januar 2008 zu beachten ist. Fallbeispiele insbesondere zu Haftungsfragen geben praxisorientierte Handlungsanleitungen, ergänzt durch zahlreiche Musterformulierungen, Gestal tungshinweisen und Berechnungsbeispielen.



Frau Alexandra Rudolf
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