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07.06.2011 - dvb-Presseservice

Neues zur europaweiten Ausschreibung von bAV-Rahmenverträgen

Bereits mit Urteil vom 15.07.2010 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Rahmenverträge öffentlicher Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung als öffentliche Dienstleistungsaufträge gelten, die ab einem bestimmten Auftragswert europaweit ausgeschrieben werden müssen. Die Bundesrepublik Deutschland hätte deshalb die Festlegung der Produktanbieter im Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) nicht zulassen dürfen. Die Folge: Spätestens ab dem 15.07.2010 müssten die entsprechenden Rahmenverträge von den Arbeitgebern neu ausgeschrieben werden, sofern die Schwellenwerte des Auftragsvolumens überschritten werden.

Als Schwellenwert gilt für 2010 ein geschätztes Auftragsvolumen von 193.000 €. Bei der Entgeltumwandlung entspricht dieser Wert einem erwarteten Jahresbeitrag von ca. 50.000 €. Je nach unterstellter Beteiligungsquote und durchschnittlichem Jahresbeitrag dürften somit alle öffentlichen Auftraggeber ab einer Größe von ca. 1.700 Mitarbeitern betroffen sein.

„Tatsächlich ist aber bisher im Markt nicht viel passiert“, stellt Andreas Buttler, Gesellschafter-Geschäftsführer des bAV-Beratungshauses febs Consulting GmbH fest. Das hat auch die Europäische Kommission gemerkt und der Bundesrepublik angedroht, sie erneut zu verklagen, wenn nicht bald ausreichende Maßnahmen zur Umsetzung des Urteils erkennbar werden. Das hat verständlicherweise neuen Schwung in dieses heikle Thema gebracht. Inzwischen sind die Verhandlungen zur rechtskonformen Anpassung des o. g. Tarifvertrages voll im Gange. Geplant ist, die Pflicht zur Ausschreibung sowie ausgewählte Ausschreibungskriterien im Tarifvertrag zu vereinbaren.

Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche Arbeitgeber in den nächsten Wochen und Monaten Ihre Rahmenverträge zur Entgeltumwandlung neu ausschreiben. Die bisherigen Erfahrungen der febs Consulting GmbH mit solchen Ausschreibungen haben gezeigt, dass die wenigsten Arbeitgeber das fachliche Know-how haben, um die richtigen Ausschreibungskriterien festzulegen, diese Kriterien richtig zu beschreiben und deren Bedeutung auch richtig zu bewerten, um am Ende zu einer wirklich guten Lösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu kommen. Hinzu kommen die zahlreichen formalen Kriterien an eine ordnungsgemäße Ausschreibung, die bei Rahmenverträgen zur Entgeltumwandlung nicht immer einfach umzusetzen sind. Aus Gründen der Objektivität ist es formal nicht zulässig, Versicherer oder Versicherungsmakler bei der Abfassung der Ausschreibung zu Rate zu ziehen, da diese ja anschließend selbst als Bieter im Rahmen der Ausschreibung auftreten könnten.

febs Consulting GmbH hat in den letzten Wochen die ersten Unternehmen bei der Vorbereitung dieser Ausschreibungen fachlich begleitet und bietet diese Unterstützung selbstverständlich gerne auch allen anderen betroffenen Unternehmen an.

Um Versicherer und bAV-Vermittler auf den notwendigen Stand zu bringen, um dieses neue Geschäftspotential nutzen zu können, wird das Thema im aktuellen febs-Seminar „Aktuelle bAV-Herausforderungen 2011 für Produktanbieter und Berater“ am 30.06.2011 behandelt. Infos zum Seminar finden Sie unter http://www.febs-consulting.de/seminare.

Ihr Ansprechpartner



Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-10
Fax: 089/890 42 86-50
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de

febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn/München
http://www.febs-consulting.de

Als unabhängige Sachverständige und zugelassener Rentenberater beraten wir Arbeitgeber in allen Fragen rund um betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten. Wir analysieren und sanieren bestehende Versorgungswerke, erstellen versicherungsmathematische Bilanzgutachten und unterstützen Arbeitgeber bei der Umsetzung des neuen Versorgungsausgleichs.