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05.03.2010 - dvb-Presseservice

News Alert Nieding + Barth: Schäubles Vorstoß zum Anlegerschutz wichtig +++ Beweislastumkehr dringend erforderlich

Rechtsanwalt Klaus Nieding, einer der führenden Anlegerschutzanwälte in Deutschland, begrüßt die Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, noch in diesem Jahr eine Reihe von Maßnahmen für einen verbesserten Anlegerschutz auf die Straße zu bringen.

“Es ist ein wichtiger Schritt der Bundesregierung, den Anlegerschutz in den Fokus zu rücken, aber jetzt kommt es darauf an, diesen auch tatsächlich wirksam auszugestalten,” kommentiert Nieding den Vorstoß.

“Es ist begrüßenswert, den Grauen Kapitalmarkt mit erhöhten Informations- und Dokumentationsanforderungen zu versehen, deren Produkte unter dem WpHG zu regulieren und eine Registrierungspflicht für Anlageberater einzuführen. Aber all das hilft nur begrenzt, um den Anlegerschutz effektiv zu stärken. Ein stabiles Sicherheitsnetz für den Anleger bietet in erster Linie nur die Beweislastumkehr. In Rechtsstreitigkeiten liegt die Beweislast aktuell beim Anleger. Der Finanzberater arbeitet nach deutscher Rechtssprechung grundsätzlich erstmal fehlerfrei. Der Geschädigte muss also vor Gericht einen Beratungsfehler glaubhaft machen. Da er jedoch in den meisten Fällen kaum Zugang zu den relevanten Unterlagen der Banken und Anlageberater bekommt, ist dies extrem schwer. Diese Mauer, die also Anlageberater und nicht deren Kunden schützt, muss durch eine Beweislastumkehr eingerissen werden,” führt Nieding aus.

Nieding: “Eines hat die Finanzkrise deutlich gemacht: die mangelnde Beratungsleistung in Finanzfragen ist weiter auf der Tagesordnung. Insbesondere Deutschland hat die Pflicht, in diesem Punkt effektiv nachzubessern. Der Bedarf des Anlegers wird immer noch allzu oft in der Finanzberatung schlichtweg ignoriert.”

Finden Sie beigefügt den vollständigen 10-Punkte-Katalog zur Stärkung des Anlegerschutzes von Klaus Nieding. Darin enthalten ist auch die These zur Beweislastumkehr in Beratungs- und Aufklärungspflichten.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Nieding auch für Rückfragen zur Verfügung.



Frau Karolin Hoppe
Tel.: 069-133 896 23
E-Mail: kh@stockheim-media.com

NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
An der Dammheide 10
60486 Frankfurt am Main
http://www.niedingbarth.de

Über Nieding + Barth (www.niedingbarth.de):

Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft („Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die seit Jahren zu den ersten Adressen im Markt gehört.“) zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz (JUVE Handbuch 2009/10). Die Kanzlei verfügt seit mehr als vierzehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Aktionären und Investoren. Deutschlands erste reine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth hat bisher über 25 Entscheidungen des BGH zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Seit 1994 vertritt sie Deutschlands größte und führende Aktionärsvereinigung, die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Die Anwälte von Nieding + Barth nehmen in bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären wahr, die Kanzlei ist insoweit führend in der Hauptversammlungsvertretung von Aktionären. Die WirtschaftsWoche (16/08) nennt Nieding + Barth eine „Top-Kanzlei für alle Belange der Kapitalanleger“. Nieding + Barth hat bis heute institutionelle und private Investoren mit einer gesamten Schadenssumme von rund 8 Milliarden EUR vertreten. Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wurde zuletzt vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Sachverständigen im Zusammenhang mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (Stichwort: „Enteignung bei Hypo Real Estate“) sowie zum Sachverständigen im Rahmen der Reform der Anlegerentschädigungssysteme ernannt.

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10_Punkte_Programm_Anlegerschutz.pdf (79,5 kb)  Herunterladen