Nicht die Erben, sondern die Sparkasse muss die Rente zurückzahlen

Die Kreissparkasse Heilbronn muss dem Rentenversicherungsträger eine Rentenüberzahlung erstatten. Der Anspruch gegen die Bank sei vorrangig gegenüber einem Anspruch gegen die Erben, so das SG Heilbronn. Die Kreissparkasse Heilbronn muss dem Rentenver ...

Haufe aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen