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09.10.2006 - dvb-Presseservice

Nicht schummeln bei einem Versicherungsschaden

Versicherungsnehmer haben bestimmte "Obliegenheiten", so der Fachbegriff. Dabei handelt es sich letztlich um Pflichten, die vorab - also beim Versicherungsantrag - und später, bei einem möglichen Schadensfall, beachtet werden müssen. Besonders anfällig für Schummeleien oder Betrügereien ist angeblich die Sparte Kfz-Versicherung. Bisweilen treffen sich die Parteien, der geschädigte Policenkunde und sein Versicherer, bei Streitigkeiten vor Gericht. Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Entscheidung vom Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken unter dem Aktenzeichen 5 U 306/05-31. Kernaussage des Urteils: Wem sein Auto gestohlen wird und wer dann dem Versicherer anstatt des tatsächlichen Kaufpreises den Listenpreis des Fahrzeugs, der deutlich darüber gelegen hat, angibt, der verletzt seine „Obliegenheiten“. In einem solchen Fall ist der Versicherungsschutz erheblich gefährdet.



Pressesprecherin
Frau Antje Schweitzer
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