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09.10.2006 -
dvb-Presseservice
Nicht schummeln bei einem Versicherungsschaden
Versicherungsnehmer
haben bestimmte "Obliegenheiten", so der Fachbegriff. Dabei handelt es sich
letztlich um Pflichten, die vorab - also beim Versicherungsantrag - und später,
bei einem möglichen Schadensfall, beachtet werden müssen. Besonders anfällig für
Schummeleien oder Betrügereien ist angeblich die Sparte Kfz-Versicherung.
Bisweilen treffen sich die Parteien, der geschädigte Policenkunde und sein
Versicherer, bei Streitigkeiten vor Gericht. Interessant ist in diesem
Zusammenhang eine Entscheidung vom Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken unter
dem Aktenzeichen 5 U 306/05-31. Kernaussage des Urteils: Wem sein Auto
gestohlen wird und wer dann dem Versicherer anstatt des tatsächlichen
Kaufpreises den Listenpreis des Fahrzeugs, der deutlich darüber gelegen hat,
angibt, der verletzt seine „Obliegenheiten“. In einem solchen Fall ist der
Versicherungsschutz erheblich gefährdet.
Pressesprecherin
Frau Antje Schweitzer
Tel.: 0221-2015-153/-229
Fax: 0221-2015-138
E-Mail: presse@ovb.de
OVB Vermögensberatung AG
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