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03.02.2009 - dvb-Presseservice

Nobody is perfect. Doch wer schützt eigentlich den Unternehmer, wenn etwas den Bach runter geht?

Kaum jemand denkt in der allgemeinen Managerbeschimpfung an das unglaublich hohe Risiko, mit dem gerade Mittelständler über Nacht in Gefahr geraten können. Schon der kleinste Fehler kann heutzutage die Erfolge viele Jahre mit einem Schlag zunichte machen. Dann geht es schnell ans Eingemachte, an Rücklagen und an das Privatvermögen – sei es durch Dritte oder sogar durch eigene Mitgesellschafter.

Weniger Risiko für die Großen?

Bei börsennotierten Unternehmen ist die Managerhaftpflichtversicherung längst fester Bestandteil des Risikomanagements. Die sogenannte  D&O Versicherung (Directors and Officers-Insurance) springt ein, sobald ein Vorstand oder Geschäftsführer dem Unternehmen schadet – sei es durch eine Fehlentscheidung oder weil er seine Pflichten als Führungskraft aus irgendeinem Grund verletzt hat. Das nämlich kann bereits durch eine unbedachte Äußerung geschehen – wie beispielsweise beim Lapsus des ehemaligen Vorstandssprechers der Deutschen Bank, Rolf Breuer, der öffentlich Zweifel an Leo Kirchs Kreditwürdigkeit geäußert hatte. Auch Wirtschaftsgrößen wie der ehemalige Siemens-Vorstand Heinrich von Pierer können noch Jahre später für ihr Handeln haftbar gemacht werden.

Mehr Schutz und Sicherheit  für den Mittelstand

Seit gut zehn Jahren können auch kleinere Unternehmen die Haftungsregeln einer D&O-Absicherung nutzen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Mittelständische Unternehmen bewegen sich zunehmend in einem internationalen Umfeld. „Just in time“- oder „On-Demand“-Produktionsmethoden verschärfen alle Anforderungen. Die Anzahl der Vorschriften steigt ebenso wie die Zahl der Anwälte, die über deren Einhaltung wachen. Verbraucher sind anspruchsvoller und klagefreudiger geworden. Insolvenzverwalter suchen ohne Ansehen der Unternehmensgröße konsequent nach Managementfehlern im Vorfeld  einer Insolvenz.

Für all das gibt es keinen Sicherungsschirm von der Regierung. Wo große Worte aus Berlin für Mittelstand und kleine Unternehmern nur leeres Stroh sind, hilft die D&O-Versicherung.

Schutz und Schirm gegen unberechtigte Ansprüche

Die D&O Versicherung ist eine echte Haftpflichtversicherung, keine Kaskoversicherung. Wird ein Entscheidungsträger zu Unrecht belangt, so wehrt D&O den Anspruch ab und übernimmt die erforderlichen Kosten.

Prämien sind Fürsorgeaufwendungen

Die Prämienzahlung durch das Unternehmen stellt keine Vergütung dar. Es handelt sich vielmehr um echte Fürsorgeaufwendungen. Genehmigungen durch den Aufsichtsrat oder durch die Gesellschafterversammlung sind somit nicht erforderlich.  Der Vorteil für das Unternehmen: D&O-Prämien sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Besonders wichtig: Nachhaftungsregelung

Sehr wichtig ist der Umfang der Nachhaftung. Der Zeitraum sollte mehrjährig und unverfallbar sein, denn D&O-Deckungen richten sich nach dem Prinzip der Anspruchserhebung  („claims made“). Damit kann der Versicherungsfall auch nach dem Ende der Vertragslaufzeit gemeldet werden.

Vorteile des spezialisierten Maklers

Der Versicherungsmakler ist gesetzlich verpflichtet, aus einer hinreichenden Anzahl von Anbietern den Versicherungsschutz auszuwählen, der für den ratsuchenden Kunden geeignet ist (§ 60 I VVG). Wenn der Makler seiner Beratungspflicht nicht in vollem Umfang nachkommt, haftet er für die hieraus entstehenden Vermögensschäden. Für Unternehmer ist das eine zusätzliche Sicherheit.

 



Herr Ralf W. Barth
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