Anzeige
02.07.2007 - dvb-Presseservice

Noch nach Jahren Schmerzensgeld

(OVB) Ein interessantes Urteil für alle Unfallopfer kommt vom Landgericht (LG) Kaiserslautern unter dem Aktenzeichen 2 O 333/01. Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um die Frage, ob Schmerzensgeldansprüche, die aus einem Unfall resultieren, verjähren können oder aber auch noch nach Jahren geltend gemacht werden dürfen. Die Richter aus der Pfalz schlugen sich in ihrer Entscheidung auf die Seite des Klägers und Unfallgeschädigten. Kernaussage des Urteils unter dem angegebenen Aktenzeichen: Ob und inwieweit Schadenersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden dürfen, hängt nicht vom Zeitpunkt des Unfalls ab. Also nicht davon, wie viele Jahre besagter Unfall schon zurückliegt. Entscheidend ist vielmehr, wann der körperliche Schaden, der aus einem Unfall resultierte, aufgetreten sei. Wenn dies erst mehrere Jahre nach einem Unfall geschehe, könnten Schmerzensgeld- respektive Schadenersatzansprüche immer noch geltend gemacht werden.



Frau Antje Schweitzer
Tel.: 0221-2015-153/-229
Fax: 0221-2015-138
E-Mail: aschweitzer@ovb.de

OVB Vermögensberatung AG
Heumarkt 1
50667 Köln
www.ovb.de