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12.04.2007 - dvb-Presseservice

Notorischer Schummler

(OVB) Häufig müssen sich Gerichte mit dem Thema „Versicherungsbetrug“ beschäftigen. So vor einiger Zeit auch das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz unter dem Aktenzeichen 10 U 1032/02. Ein Versicherungsnehmer war beim Schummeln aufgefallen und hatte deshalb seinen Versicherungsschutz verloren. Der konkrete Fall: Ein Autofahrer hatte den Diebstahl seines Pkw’s gemeldet. Bei seiner Assekuranz gab er an, dass der Kaufpreis knapp 12.000 Euro betragen habe. Der zuständige Sachbearbeiter beim Versicherer forschte allerdings nach und fand heraus, dass der Policen-Inhaber in Wahrheit nur gut 10.000 Euro für sein Vierrad gezahlt hatte. Auf diese Differenz angesprochen, war der Kunde mit einer Begründung schnell bei der Hand. Sicher, er habe beim Kauf tatsächlich einen geringeren Preis als in der Schadenmeldung angegeben bezahlt. Aber gleich danach sei einiges Geld ins Auto investiert worden. Er habe etwa neue Reifen gekauft und eine Garantieversicherung abgeschlossen. Deshalb ergebe sich ein Gesamtpreis von rund 12.000 Euro. Dieser Argumentation wollte der Versicherer allerdings nicht folgen und verweigerte die Schadenregulierung. Das Koblenzer OLG gab der Assekuranz recht, so dass der bestohlene Kläger und Pkw-Fahrer auf dem Schaden sitzen blieb.



Frau Antje Schweitzer
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URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Notorischer-Schummler-ps_4339.html