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29.10.2009 - dvb-Presseservice

Nur Bares ist Wahres: Viele verschenken Geld beim Zahnersatz

Die Deutschen stehen auf Bonusprogramme: Ob im Kaufhaus, an der Tankstelle oder im Supermarkt – beim Sparen möchte fast jeder punkten. Deshalb sind nach Schätzungen von Marktforschern in Deutschland mittlerweile über 100 Millionen Kundenkarten im Umlauf. Umso verwunderlicher scheint es, dass gerade das Bonusheft für den Vorsorgetermin beim Zahnarzt, das bares Geld einbringt, von vielen noch vernachlässigt wird. Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) verzichten knapp ein Viertel der gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland auf ein Bonusheft bei der Zahnvorsorgeuntersuchung.

Annelore Penno, Expertin für die zahnmedizinische Versorgung bei der TK: "Wer seine Zähne konsequent pflegt, regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen zu seinem Zahnarzt geht und sich dies im so genannten Bonusheft bestätigen lässt, profitiert gleich doppelt: Er tut nicht nur seinen Zähnen etwas Gutes, sondern bekommt im Falle eines Zahnersatzes auf den Festzuschuss noch einen zusätzlichen Bonus von seiner Krankenkasse." Regelmäßig heißt: bei Erwachsenen eine Zahnvorsorgeuntersuchung im Kalenderjahr; bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag ein Zahnarztbesuch je Kalenderhalbjahr.

Wer im Bonusheft nachweisen kann, dass er in den letzten fünf Jahren regelmäßig zu den Zahnvorsorgeuntersuchungen gegangen ist, bekommt einen um 20 Prozent höheren Festzuschuss. Werden die letzten zehn Kalenderjahre belegt, erhöht sich der Festzuschuss sogar um 30 Prozent. Je nachdem wie umfangreich der Zahnersatz wird, kann ein lückenlos gepflegtes Bonusheft viele Euro wert sein, wie das folgende Beispiel zeigt:

Ein defekter Zahn muss mit einer Krone repariert werden. Die Krone kostet ungefähr 250 Euro. Der Festzuschuss der Krankenkasse für die Krone beträgt 120,03 Euro. Mit einem Bonus von 20 Prozent beträgt der Zuschuss 144,04 Euro; mit dem erweiterten Bonus von 30 Prozent sogar 156,04 Euro.

Für die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt fällt keine Praxisgebühr an. Die Abrechnung erfolgt einfach über die Krankenversichertenkarte. Den Nachweis der Untersuchungen bestätigt der Zahnarzt im Bonusheft, das man in jeder Zahnarztpraxis bekommt. "Wahrgenommene Termine, die nicht gleich im Bonusheft eingetragen wurden, muss der behandelnde Zahnarzt auch nachträglich im Bonusheft bestätigen", so Penno.

Für die bevölkerungsrepräsentative Umfrage hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa zwischen dem 1. und dem 9. Juli 2009 im Auftrag der TK 1.000 Personen telefonisch befragt.



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