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05.07.2006 - dvb-Presseservice

Nur versichert in den Urlaub - aber wie?

ARAG Experten informieren über sinnvolle Versicherungen für Urlauber.

Krankheit im Ausland, Verlust des Gepäcks, Reiserücktritt, Mallorca-Police - wer soll da den Überblick behalten, was man für den Urlaub wirklich benötigt? Verlockend erscheint da das so genannte ‚Rundum-Sorglos-Paket'. Ein ganzes Bündel an einzelnen Versicherungen, um wirklich alle Risiken der Reise abzusichern. Von Verbraucherschützern hört man hingegen durchaus kritische Stimmen zu derartigen Angeboten, aber auch ausdrückliche Empfehlungen, einzelne Reiseversicherungen abzuschließen. Die ARAG Experten raten, sich am besten - wie immer - ein eigenes Bild darüber zu machen, welche Reiseversicherungen notwenig, sinnvoll oder vielleicht auch überflüssig sind.

Reiserücktrittskostenversicherung

Wer eine Reise bucht, aber wegen eines Notfalls nicht antreten kann, darf ohne zeitliche Begrenzung von der Reise zurücktreten. Er muss die Reise also nicht in Anspruch nehmen und grundsätzlich auch den Reisepreis nicht bezahlen. Er muss aber dem Reiseveranstalter eine Entschädigung zahlen, die umso höher ist, je später der Rücktritt erfolgt. Im Prinzip gilt dasselbe, wenn eine schon begonnene Reise - z.B. krankheitshalber - abgebrochen werden muss: Für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen ist eine Entschädigung fällig. Diese so genannten Stornokosten können sehr hoch sein, bei einem Rücktritt kurz vor Reisebeginn erreichen sie bis zu 80 Prozent des Reisepreises. Daher raten ARAG Experten, sich gegen das Risiko, Stornokosten zahlen zu müssen, zu versichern: Dies leistet die Reiserücktrittskostenversicherung. Sie lohnt sich insbesondere für drei Fälle:

  • Bei sehr frühzeitiger Buchung einer Reise
  • Bei besonders teuren Reisen
  • Bei Reisen mit krankheitsanfälligen Personen, wie kleine Kinder oder ältere Menschen

Die Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen werden nur von einer Reiseabbruchversicherung, die eine Zusatzversicherung der Reiserücktrittskostenversicherung ist, übernommen. 

Reisegepäckversicherung

Diese Versicherung ist in zwei Varianten erhältlich: Als Versicherung nur für eine konkrete Reise oder als Dauerpolice, die während ihrer Geltungsdauer (meist ein Jahr) Versicherungsschutz für alle privaten und oft auch geschäftlichen Reisen bietet. In der ersten Variante gilt die Versicherung wirklich nur für die gebuchte Reisedauer. Wird die Reise auf dem Rückweg durch einen Umweg, eine zusätzliche Übernachtung usw. verlängert, besitzt sie keine Gültigkeit mehr. Sinnvoll ist nach Ansicht der ARAG Experten eine Reisgepäckversicherung dann, wenn man wertvolles Gepäck mit sich führt und in kritische Zielgebiete reist. Versichert ist das Reisegepäck, also alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die während einer Reise mitgeführt werden gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust. Dazu gehören meist auch Mitbringsel und Reiseandenken. Da der Leistungsumfang einzelner Policen jedoch stark variiert, sollten sich Urlauber vor Antritt der Reise Klarheit verschaffen, welche Risiken wirklich versichert sind und - vor allem - was vom Urlauber erwartet wird, wenn er seinen Versicherungsschutz nicht verlieren will.

Reisekrankenversicherung

Eigentlich müsste diese Versicherung Auslandsreisekrankenversicherung heißen, denn sie erfasst in Wahrheit nur Risiken im Zusammenhang mit Erkrankungen bei Auslandsreisen. Sie schließt Deckungslücken der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung: Für gesetzlich Krankenversicherte ist sie schon deshalb sinnvoll, weil die gesetzlichen Kassen ärztliche Behandlungen im Ausland meist überhaupt nicht ersetzen. Privatversicherte können zwar mit einer Erstattung der Kosten für medizinische Behandlungen rechnen, nicht aber der Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Auch sind die Kosten bei Auslandsreisen, die länger als vier Wochen dauern, von den privaten Krankenversicherungen in der Regel nicht erfasst. Bedenkt man, welche Kosten für einen Rücktransport oder einen längeren Krankenhausaufenthalt im Ausland entstehen können, ist die Reisekrankenversicherung in den meisten Fällen unbedingt sinnvoll.

Reisehaftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung befriedigt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter gegen den Versicherten und schützt diesen außerdem vor unberechtigten Ansprüchen. Wer z.B. auf einer Reise die Kamera eines Mitreisenden fallen lässt, kann den Schaden seiner Versicherung aufs Auge drücken. Allerdings raten die ARAG Experten nicht nur für die Reise zu dieser Versicherung, sondern zu einer ganzjährigen Privathaftpflicht, die ohnehin weltweit gilt. Beinhaltet die bestehende Police diesen Auslandsschutz, ist eine Reisehaftpflicht überflüssig.

Reisunfallversicherung

Eine Unfallversicherung übernimmt nicht die ärztliche Behandlung nach einem Unfall - dies ist Sache der Krankenversicherung -, sondern leistet finanzielle Hilfe, wenn durch einen Unfall bleibende Schäden (Invalidität) oder der Tod eines Versicherten verursacht worden ist. Daneben übernimmt sie erforderliche Bergungskosten und manchmal auch die Kosten für notwenige kosmetische Operationen nach schweren Unfällen. Für die Reiseunfallversicherung gilt im Prinzip dasselbe wie für die Reisehaftpflichtversicherung: Sie ist nur dann interessant, wenn der Reisende nicht ohnehin eine Unfallversicherung abgeschlossen hat, die dauernden Schutz bietet.



Pressereferentin, Fachpresse / Kunden-PR
Frau Brigitta Mehring
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