Nutzer von Video- und Fotoportalen verstoßen schnell gegen Gesetze
- Foto- und Videoportale im Internet erfreuen sich enormer Beliebtheit - Unerlaubte Veröffentlichung von Bildern oder Videos im Internet verletzt Persönlichkeitsrechte
Köln, Januar 2009. Immer mehr
Menschen stellen im Internet der ganzen Welt ihr Leben zur Schau – und das Leben
anderer. Fotos und Videos aus dem Urlaub, von Freunden oder der letzten Party
werden für alle öffentlich zugänglich gemacht. Allein im Fotoportal Flickr sind
aktuell nach eigenen Angaben drei Milliarden Bilder zu sehen, auf der
Videoplattform YouTube können 83 Millionen Clips angeklickt werden. Ein
harmloser Spaß, der allerdings schnell ein juristisches Nachspiel haben kann.
Denn es ist gesetzlich geregelt, was in solchen „Communities“ veröffentlicht
werden darf – und was nicht. „Wer keine Zustimmung der abgelichteten oder
gefilmten Personen vor der Veröffentlichung im Internet einholt, verletzt deren
Persönlichkeitsrechte“, sagt Dirk Domrich, Partneranwalt der ROLAND
Rechtsschutz-Versicherungs-AG aus der Berliner Partneranwaltsgesellschaft
Domrich-Anders-Schaller-Werner.
Private
Bilder im Internet: Jeder hat Zugriff – auch der Chef
Oft denken sich Nutzer von „Communities“ nichts dabei, wenn sie ihre
privaten Bilder oder Videos einstellen. Sie möchten sie mit ihren Freunden oder
der Familie teilen. Doch Fotos ohne die Zustimmung der Fotografierten ins
Internet zu stellen, ist verboten. Und einmal eingestellt, sind die Bilder für
alle öffentlich zugänglich: also auch für Arbeitgeber, Personalchefs und
Kollegen.
„Alle Menschen haben das Recht am eigenen
Bild. Das bedeutet: Jeder darf selbst entscheiden, ob und in welchem
Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Wer sich über dieses Recht
hinwegsetzt, handelt gegen das Gesetz und muss mit juristischen Konsequenzen
rechnen“, so Domrich.
Insbesondere, wenn
eingestellte Fotos den Abgelichteten in peinlichen Situationen darstellen und
aus Böswilligkeit zur Belustigung anderer öffentlich gemacht wurden, hört der
Spaß für viele auf. „Solche Fälle grenzen schon an das sogenannte Cyber-Mobbing.
Wer gegen unbefugte Veröffentlichungen vorgehen möchte, hat das Recht auf seiner
Seite“, erklärt Domrich.
Betroffene können
Löschung der Dateien verlangen
Im ersten
Schritt genügt es häufig, den Rechtsverletzer erst einmal anzuschreiben und ihm
mitzuteilen, welche Rechte er verletzt hat. Darüber hinaus sollte er
aufgefordert werden, das Bildmaterial aus dem Netz zu nehmen. „Das Opfer sollte
hier eine Frist setzen. Reagiert der andere während dieser Zeit nicht, sollte
ein Anwalt zurate gezogen werden“, so ROLAND-Partneranwalt Domrich weiter.
Dieser fordert den Täter dann zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. In
schwerwiegenden Fällen kann auch Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld
geltend gemacht werden.
Stellt jemand hingegen
mit geheimer Identität Bilder zur Verfügung, ist es oft schwer, den Ursprung
nachzuvollziehen. Denn das Internet ist noch immer ein anonymes Medium, die
Anmeldung auf Portalen erfolgt oft unter erfundenen Namen. In diesen Fällen
können sich Opfer mit ihrem Anliegen auch an den Dienstbetreiber des Portals
wenden. Die meisten Portale bieten Informationen und Lösungsmechanismen für den
Fall an, dass rechtsverletzende Inhalte eingestellt wurden. „Bei internationalen
Portalen wie beispielsweise YouTube gestaltet sich die Verfolgung der Täter
meist schwierig. Hier haben Opfer leider oft gar keine Chance, diese zur
Rechenschaft zu ziehen“, sagt Domrich.
Frau Dr. Andrea Timmesfeld
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E-Mail: andrea.timmesfeld@roland-rechtsschutz.de
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Kurzprofil der ROLAND-Unternehmensgruppe, Köln
Die Gesellschaften der ROLAND-Unternehmensgruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz-, Prozessfinanzierungs-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Unternehmensgruppe hat 1.111 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von über 256,7 Mio. € sowie Umsatzerlöse
in der Assistance von 27,5 Mio. €.
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Zweitgrößter deutscher Schutzbriefanbieter; innovative Schutzbriefpakete und inkludierte Schutzbriefe
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