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08.04.2009 - dvb-Presseservice

OLG Düsseldorf: Caviar Creator Inc. hat Informationspflicht bei Aktienverkauf verletzt

Emittenten vorbörslicher Aktien mit dem Vertrieb von Kapitalanlagen gleichgestellt

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein von Caviar Creator Inc. angestrengtes Berufungsverfahren wegen einer Schadenersatzleistung über EUR 36.115,70 kostenpflichtig zurückgewiesen (Az. I-18 U 208/08). Damit bestätigten die Richter ein Urteil des Landgerichts vom 28.05.2008 (Az. 3 O 198/07) in dem die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft gegen Caviar Creator wegen fehlerhafter Anlageberatung Klage erhoben und Recht bekommen hatte. Das Oberlandesgericht bestimmt mit seiner Entscheidung nun, dass die Grundsätze einer umfassenden Anlageberatung, die im Vertrieb von Kapitalanlagen Anwendung finden, auch für Emittenten vorbörslicher Aktien einzuhalten seien. Damit folgten die Richter der Argumentation der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei. Die von ihr vertretene Mandantin wurde im Verkaufsgespräch nicht über mögliche Investitionsrisiken aufgeklärt. Damit hat Caviar Creator seine Informationspflicht verletzt.

Rechtsanwalt Andreas M. Lang, Vorstand von Nieding + Barth, kommentiert: „Aus unserer Sicht ist es für den Ausbau des Anlegerschutzes in Deutschland vonnöten, die Beratungsqualität in jedem Gespräch über Geldanlagemöglichkeiten nachvollziehen zu können. Wir halten die Entscheidung des Oberlandesgerichtes für richtungweisend. In ihrer Urteilsbegründung haben die Richter die Grundsätze fehlerhafter Anlageberatung und -vermittlung angewendet, da es keinen Unterschied macht, ob ein Unternehmen seine Aktien unmittelbar vertreibt oder hierfür einen Vertrieb zwischenschaltet.“

Hintergrund:
Die von der Kanzlei Nieding + Barth vertretene Anlegerin erhielt im Jahr 2004 durch ein unaufgefordertes Telefonat Kontakt zu den Mitarbeitern des Unternehmens Caviar Creator Inc. Sie erwarb mit der Aussicht auf überproportionale Gewinnmargen und einen noch für dasselbe Jahr angekündigten Börsengang insgesamt Stück 11.500 Aktien.

Das Unternehmen finanziert sich ausschließlich über Eigenkapital, das durch den Verkauf eigener, nicht an der Börse notierter Aktien entsteht. Wie das Unternehmen im Prozess im Mai 2008 vor dem Landgericht Düsseldorf darstellte, bediente es sich zum Anwerben von Neuaktionären der Telefonakquise durch eigene Mitarbeiter.

 



Frau Tanja Klatt
Tel.: 069-133896-0
E-Mail: tk@stockheim-media.com

NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
An der Dammheide 10
60486 Frankfurt am Main
http://www.niedingbarth.de

Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft („Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die seit Jahren zu den ersten Adressen im Markt gehört.“) zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz (JUVE Handbuch 2008/09). Die Kanzlei verfügt seit mehr als vierzehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Aktionären und Investoren. Deutschlands erste reine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth hat bisher über 25 Entscheidungen des BGH zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Seit 1994 vertritt sie Deutschlands größte und führende Aktionärsvereinigung, die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Die Anwälte von Nieding + Barth nehmen in bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären wahr, die Kanzlei ist insoweit führend in der Hauptversammlungsvertretung von Aktionären. Die WirtschaftsWoche (16/08) nennt Nieding + Barth eine „Top-Kanzlei für alle Belange der Kapitalanleger“. Nieding + Barth hat bis heute institutionelle und private Investoren mit einer gesamten Schadenssumme von rund 8 Milliarden EUR vertreten. Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wurde zuletzt vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Sachverständigen im Zusammenhang mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (Stichwort: „Enteignung bei Hypo Real Estate“) ernannt.