Emittenten vorbörslicher Aktien mit dem Vertrieb von Kapitalanlagen gleichgestellt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein von Caviar Creator Inc. angestrengtes Berufungsverfahren wegen einer Schadenersatzleistung über EUR 36.115,70 kostenpflichtig zurückgewiesen (Az. I-18 U 208/08). Damit bestätigten die Richter ein Urteil des Landgerichts vom 28.05.2008 (Az. 3 O 198/07) in dem die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft gegen Caviar Creator wegen fehlerhafter Anlageberatung Klage erhoben und Recht bekommen hatte. Das Oberlandesgericht bestimmt mit seiner Entscheidung nun, dass die Grundsätze einer umfassenden Anlageberatung, die im Vertrieb von Kapitalanlagen Anwendung finden, auch für Emittenten vorbörslicher Aktien einzuhalten seien. Damit folgten die Richter der Argumentation der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei. Die von ihr vertretene Mandantin wurde im Verkaufsgespräch nicht über mögliche Investitionsrisiken aufgeklärt. Damit hat Caviar Creator seine Informationspflicht verletzt.
Frau Tanja Klatt
Tel.: 069-133896-0
E-Mail: tk@stockheim-media.com
NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
An der Dammheide 10
60486 Frankfurt am Main
http://www.niedingbarth.de
Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft („Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die seit Jahren zu den ersten Adressen im Markt gehört.“) zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalmarktrecht und
Anlegerschutz (JUVE Handbuch 2008/09). Die Kanzlei verfügt seit mehr als vierzehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Aktionären und Investoren. Deutschlands erste reine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth hat bisher über 25 Entscheidungen des BGH zum Anleger-
und Investorenschutz herbeigeführt. Seit 1994 vertritt sie Deutschlands größte und führende Aktionärsvereinigung, die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Die Anwälte von Nieding + Barth nehmen in bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr die Rechte von privaten und institutionellen
Aktionären wahr, die Kanzlei ist insoweit führend in der Hauptversammlungsvertretung von Aktionären. Die WirtschaftsWoche (16/08) nennt Nieding + Barth eine „Top-Kanzlei für alle Belange der Kapitalanleger“. Nieding + Barth hat bis heute institutionelle und private Investoren mit einer gesamten
Schadenssumme von rund 8 Milliarden EUR vertreten. Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wurde zuletzt vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Sachverständigen im Zusammenhang mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (Stichwort: „Enteignung bei Hypo Real Estate“)
ernannt.