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23.05.2006 - dvb-Presseservice

„Ob angestellt oder in eigener Praxis: Ärzte bleiben Freiberufler”

„Völlig unabhängig davon, in welchem arbeitsrechtlichen Verhältnis Ärzte arbeiten: Sie sind Angehörige eines freien Berufes und den Grundsätzen des freien Berufes verpflichtet, nämlich persönliche Leistungserbringung, Eigenverantwortung und fachliche Unabhängigkeit. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sich künftig wohl immer mehr Niedergelassene dafür entscheiden werden, in größeren Organisationseinheiten wie Medizinischen Versorgungszentren tätig zu sein.” Dies hat heute Dr. Andreas Köhler in Magdeburg klargestellt. Der Vorsitzende des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) äußerte sich auf der Vertreterversammlung (VV) seiner Organisation.

Die KBV will der sich abzeichnenden Änderung in ihrer Mitgliederstruktur schon jetzt Rechnung tragen. Köhler kündigte an, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) würden sich auch auf die neuen, angestellten Mitglieder ausrichten und ihnen im Sinne des Dienstleistungs- und Servicegedankens Angebote machen. Außerdem sprach sich der Vorstandsvorsitzende dafür aus, einen beratenden Fachausschuss für angestellte Ärzte einzurichten. Dieser solle neben entsprechenden Gremien für Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten treten.

Der KBV-Chef begrüßte ausdrücklich die im Entwurf des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes enthaltene Regelung zur erleichterten Anstellung von Ärzten in der vertragsärztlichen Versorgung: „Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und Freiberuflichkeit.” Allerdings zöge dies, vor allem die Möglichkeit zur KV-übergreifenden Aktivität und Tätigkeit in mehreren Berufsausübungsgemeinschaften, Änderungen in den Zulassungs- und Abrechnungsvorschriften nach sich. Die KVen müssten ihr Verwaltungshandeln sehr viel stärker als bisher einander angleichen.

Köhler wies darauf hin, dass die Budgetierung eines der zentralen Probleme der niedergelassenen Ärzte sei. Zwischen 1991 und 2004 habe es in Westdeutschland keine Umsatzsteigerungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Mitglieder der Facharztgruppen gegeben. Die Preissteigerungsrate habe in dieser Zeit jedoch 29,7 Prozent betragen. In Ostdeutschland sei der GKV-Umsatz von 1996 bis 2004 zwar um acht Prozent gestiegen, liege aber immer noch sechs Prozent unter dem des durchschnittlichen Vertragsarztes in den alten Ländern. Verbunden damit seien erheblich höhere Arbeitszeiten und die Behandlung von mehr Patienten als im Westen. Den Vorstoß des BKK-Vorsitzenden Wolfgang Schmeinck, die Budgetierung beizubehalten und den Ärzten Honorarsteigerungen von ein bis zwei Prozent zuzubilligen, wies Köhler zurück: „Ohne eine echte Vergütung in Euro und Cent für alle notwendigen Leistungen geben wir keine Ruhe.”

Der KBV-Vorstandsvorsitzende bekannte sich im Namen seiner Organisation zum Sicherstellungsauftrag. Er betonte, die KBV rede nicht dem Systemausstieg das Wort, sondern wolle mit einem Referendum ausloten, bis zu welchem Punkt die Vertragsärzte hinter ihren KVen stünden. Die KBV bereite die Befragung mit Hochdruck vor. Das Bundesgesundheitsministerium habe aufsichtsrechtliche Bedenken vorläufig zurückgezogen.

Die vollständigen Bericht finden Sie unter http://www.kbv.de/8101.html.



Leiter des Dezernats Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Dr. Roland Stahl
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