Obacht bei gebündelter Betriebsrenten-Anpassungsprüfung

Führt ein Unternehmen die Anpassungsprüfung zur Betriebsrente zu spät durch, gelten im Rahmen einer Klage trotzdem die “implizit korrekten” Stichtage ab Renteneintritt, so ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

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