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19.12.2006 - dvb-Presseservice

Oberlandesgericht Oldenburg hält Berufung für unbegründet

Zuzahlungs-Gutscheine halten weiterer gerichtlicher Prüfung stand

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Berufung der Wettbewerbszentrale im Verfahren "Zuzahlungs-Gutscheine" zurückgewiesen. Nachdem bereits das Landgericht Osnabrück keine Rechtswidrigkeit feststellen konnte, wird diese Ansicht vom Oberlandesgericht Oldenburg geteilt. Die Einlösung der Zuzahlungs-Gutscheine durch die SANICARE-Versandapotheke ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Über diese Ansicht sind wir erfreut und werden weiterhin Zuzahlungs-Gutscheine einlösen.
Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach den Zuzahlungs-Gutscheinen - immer mehr Kassen beteiligen sich an diesem innovativen Modell. Die Versicherten können erhebliche Kosten sparen, immerhin 5 - 10 EURO pro Arzneimittel!

Hinweisbeschluss des OLG Oldenburg vom 30. November 2006
1 U 93 / 06



Frau Simone Brundiek
Tel.: 0 54 24 / 801-233
E-Mail: simone.brundiek@sanicare.de

Sanicare-Apotheke
Grüner Weg 1
49196 Bad Laer
Deutschland
http://www.sanicare.de/