Zuzahlungs-Gutscheine halten weiterer gerichtlicher Prüfung stand
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Berufung der Wettbewerbszentrale im Verfahren "Zuzahlungs-Gutscheine" zurückgewiesen. Nachdem bereits das Landgericht Osnabrück keine Rechtswidrigkeit feststellen konnte, wird diese Ansicht vom Oberlandesgericht Oldenburg geteilt. Die Einlösung der Zuzahlungs-Gutscheine durch die SANICARE-Versandapotheke ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Frau Simone Brundiek
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