Ab 2008 werden Verträge über 22 Wirkstoffe von insgesamt 30 Herstellern wirksam
Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat sich in Sachen der Arznei-Rabattverträge am Dienstag (18.12.2007) für die Klärung vor dem Europäischem Gerichtshof ausgesprochen. Die AOK weist darauf hin, dass der Gesetzgeber dies im fünften Sozialgesetzbuch (in § 130 a - Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer - Abs. 9) abweichend geregelt hat: "Bei Streitigkeiten in Angelegenheiten dieser Vorschrift ist der Rechtsweg vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben."
Das Bundessozialgericht hatte am vergangenen Dienstag (11.12.2007) entschieden, dass das Sozialgericht in Stuttgart für das weitere Rechtsverfahren bei den Arzneirabattverträgen örtlich zuständig sei. "Für uns ist daher weiterhin wichtig, wie sich das Sozialgericht in Stuttgart im Laufe dieser Woche positioniert", sagt Dr. Christopher Hermann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer des AOK-Systems im Arzneirabattgeschehen, am Donnerstag (20.12.2007) in Stuttgart.
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