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28.09.2007 - dvb-Presseservice

Offene Terrassentür = kein Versicherungsschutz

(OVB) Wenn es an heißen Sommertagen abends ein wenig kühler wird, sorgt die offene Terrassentür für erfrischende Zugluft. Nachteil: Das ist geradezu eine Einladung für Einbrecher, sich im Haus oder in der Parterre-Wohnung nach Lust und Laune zu bedienen. Genauso ging es auch einem Hauseigentümer, der zwecks Frischluftzufuhr nachts die Terrassentür hatte offen stehen lassen. Diebe drangen ins Haus ein, fanden den Autoschlüssel und machten sich mit dem dazu gehörigen Vierrad über alle Berge. Pech im Unglück: Auch der Hausrat-Versicherer winkte ab, weil sich der Assekuranzkunde „grob fahrlässig“ verhalten hatte. Das Oberlandesgericht (OLG) München gab der Versicherung unter dem Aktenzeichen 7 U 4196/05 Recht.



Frau Antje Schweitzer
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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.