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15.07.2010 - dvb-Presseservice

Ombudsmann kann keine Ansprüche gegen Versicherungsvermittler festsetzen - Falsch verstandene oder irreführende Presseerklärung

Mit einer Presseerklärung vom 13.07.2010 hat der BVK bekanntgegeben, dass seine Mitglieder zukünftig Entscheidungen des Ombudsmanns anerkennen werden. Gleichzeitig informierte er darüber, dass die Versicherungsunternehmen, die Mitglied des Versicherungsombudsmann e.V. sind, Entscheidungen des Ombudsmanns bis zu einem Betrag von 5.000 € anerkennen, wobei es sich um Beschwerden von Versicherten gegen Versicherungsunternehmen handeln muss. Anders ist es aber bei Beschwerden gegen Versicherungsvermittler.

Die Mitglieder des BVK haben beschlossen, dass sie sich nicht nur zur Einhaltung der Satzung, der Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft und der berufsethischen Prinzipien bekennen, sondern auch die Entscheidungen der Versicherungsombudsleute anerkennen. Stellt ein Ombudsmann fest, dass ein Vermittler eine fehlerhafte Beratung durchgeführt hat, weil bei ihm Provisionsinteressen im Vordergrund stehen, wird zukünftig der BVK zu entscheiden haben, ob er in der Verletzung der Berufsethik einen Grund sieht, gegen sein Mitglied vorzugehen und dieses unter Umständen aus dem Verband ausschließt. Strafgelder oder Schadenersatzansprüche können weder er noch der Ombudsmann festsetzen, auch könnte der BVK eine solche Entscheidung nicht übernehmen und auch nicht durchsetzen.

Grund der Satzungsänderung des Vermittlerverbandes war, dass der Ombudsmann in Verfahren gegen Versicherungsvermittler keinerlei Maßnahmen ergreifen kann, er kann nicht einmal die Mitwirkung des Vermittlers durchsetzen. Der BVK und seine Mitglieder verhelfen durch die Satzungsänderung dem Ombudsmann zu mehr Anerkennung und stärken damit zugleich den Verbraucherschutz.



Herr Hans-Dieter Schäfer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0228/22805-16
Fax: 0228/22805-50
E-Mail: bvk@bvk.de

BVK Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.
Kekuléstr. 12
53115 Bonn
www.bvk.de

Der BVK wurde in Berlin gegründet und feierte 2001 sein 100jähriges Bestehen. Ihm sind 10.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvermittler angeschlossen. Der BVK vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland.