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06.11.2012 - dvb-Presseservice

PKV: BGH-Urteil sorgt für erhebliche Veränderungen im Jahresendgeschäft

Im PKV-Jahresendgeschäft sind Umdeckungen zu anderen Gesellschaften hinlänglich bekannt, d.h. bestehende PKV-Verträge werden gekündigt und ein neuer Vertrag wird mit einer alternativen Gesellschaft abgeschlossen. Abgesehen davon, dass dies nur bei komplett gesunden Kunden möglich ist, bringt dies neben einer (kurzfristig betrachtet) hohen Abschlussprovision erhebliche Risiken der langfristigen Haftung mit sich.

Dies gilt umso mehr, da der BGH erst kürzlich und zwar unbeobachtet von vielen Marktteilnehmern eine Entscheidung dazu getroffen hat, die weitreichende Folgen haben könnte. (Az.: IV ZR 28/12)

Im Detail geht es dabei um die Unwirksamkeit eines vereinbarten Selbstbehaltes bei einem Tarifwechsel. Hier wird deutlich, dass bei einem Tarifwechsel neben großen Chancen auch Fallstricke lauern.

Dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt zeigt die Tatsache, dass mehr als 7 Mio. Bundesbürger und somit potentielle Kunden, die über eine private Krankenvollversicherung abgesichert sind, davon betroffen sein können. Die meisten davon stellen besorgt fest, dass ihre PKV-Beiträge exorbitant steigen und fragen sich, wie sie solche Steigerungen in Zukunft finanzieren sollen.

Viele PKV-Vermittler wissen allerdings noch nicht, dass der § 204 VVG hier die besondere Möglichkeit bietet völlig stornohaftungsfreies PKV Geschäft zu schreiben.

Das Geheimnis dieser Möglichkeiten führt im Ergebnis zudem für den Kunden zu teilweise signifikant reduzierten Beiträgen (bei gleichen Leistungen) und zum Wegfall von Risikozuschlägen.

Versicherungsmakler und Berater haben als Sachwalter des Kunden entsprechende Aufklärungspflichten, doch steht oftmals die Frage im Raum ob sie den Tarifwechsel als Sachwalter des Kunden selbst durchführen und somit auch die Haftung übernehmen wollen oder sich einem spezialisierten Expertenteam anschließen.

Ein gratis Kompetenz-Webinar liefert Ihnen Antworten auf diese wichtige Fragen:

·         Wie entsteht der Beitragsvorteil bei einem Tarifwechsel?

·         Welche Aussagen und Schriftstücke der Versicherer irritieren Kunden und Vermittler?

·         Wie können Risikozuschläge vermieden bzw. vermindert werden?

·         Was passiert mit den Altersrückstellungen?

·         Welche Auswirkungen haben die 3 unterschiedlichen Tarifwelten?

·         Was ist in Bezug auf Unisex und § 204 zu beachten?

·         Wie wird richtig dokumentiert?

·         Wie vermeide ich als Vermittler und Makler Haftungsfallen?

Folgende Webinartermine stehen zur Auswahl:

Donnerstag, 08.11.2012 um 10.00 h  -  Anmeldung unter:
www.anmelden.org/pkv-workshop-vvg204

Donnerstag, 08.11.2012 um 14.00 h  -  Anmeldung unter:
www.anmelden.org/pkv-workshop-vvg204

Weitere Informationen erhalten Sie zudem bei:
Maklerexperten GmbH
Offenbacher Straße 104
63263 Neu-Isenburg
Telefon 06102-8821922      
Telefax 06102-8821923
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