Druckversion
Anzeige
04.07.2006 -
dvb-Presseservice
PKV: Gesundheitskompromiss – wenig Licht und viel Schatten
Zu den heute morgen von der Bundesregierung verkündeten Eckpunkten zur Gesundheitsreform erklärt der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherung Reinhold Schulte:
„Die private Krankenversicherung (PKV) begrüßt den Willen der großen Koalition, die PKV als Vollversicherer zu erhalten. Allerdings kritisieren wir, dass wichtige strukturelle
Probleme nicht gelöst werden und die PKV dramatische, rechtlich nicht haltbare Einschnitte in ihr erfolgreiches Geschäftsmodell hinnehmen soll.
- Fokus der gesundheitspolitischen
Reformmaßnahmen ist wieder einmal die Steigerung der Einnahmen. Die notwendige Konzentration und Reduktion des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist dagegen
ausgeblieben.
- Das zentrale Problem – die demografische Entwicklung in Kombination mit dem medizinisch-technischen Fortschritt – ist nicht angegangen worden.
- Das erfolgreiche
Geschäftsmodell der PKV soll durch eine Summe von Einzelmaßnahmen geschwächt werden.
Die PKV wird sich mit Nachdruck gegen die unsachgemäßen und rechtlich
unhaltbaren Eingriffe wehren, die zum Schaden ihrer mehr als 8 Millionen Vollversicherten und des gesamten Gesundheitswesens in Deutschland in Umsetzung der Eckpunkte erfolgen sollen:
- Ein
schwerer Schlag gegen die Wahlfreiheit der Versicherten ist die vorgesehene Regelung, nach der Angestellte erst nach dreimaligem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze zur PKV wechseln können.
So kann erst zeitlich deutlich verzögert – und damit auch deutlich teuerer – der demografiefeste Schutz in der PKV aufgebaut werden.
- Die vorgesehene Übertragbarkeit der Alterungsrückstellung
im Bestand und deren Mitnahme auch in die GKV ist objektiv unmöglich und stößt – dessen ungeachtet – auf rechtlich unüberwindbare Hindernisse. Gegen diese Enteignung werden wir mit allen rechtlichen
Mitteln vorgehen.
- Ein Kontrahierungszwang bei Unternehmenswechsel für die heutigen Bestandsversicherten ist in den bestehenden PKV-Tarifen versicherungstechnisch nicht möglich und scheidet
schon aus rechtlichen Gründen aus.
- Auch die vorgesehene Beteiligung der PKV an der Primärprävention hat keine rechtliche Grundlage.
- Bei der Ausgestaltung des vorgesehenen Basistarifs
sind viele Fragen offen, insbesondere was die eventuell notwendige Belastung von Bestandsversicherten anbelangt.
- Verfassungsrechtlich geboten ist es, dass von einer Steuerfinanzierung der
Kinderversicherung selbstverständlich auch die privatversicherten Kinder profitieren müssen.
- Und erneut verweigert die Politik der PKV die Instrumente, um auf Menge, Qualität und Preise der
Leistungen Einfluss nehmen zu können.
Bei der Konkretisierung der Eckpunkte und im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird darauf zu achten sein, dass „mehr
Freiheit wagen“ nicht nur ein Schlagwort bleibt. Dabei kann es ein zukunftsfestes, qualitativ hochwertiges und nachhaltig finanziertes Gesundheitswesen nur mit einer starken PKV geben.“
Frau Ulrike Pott
Tel.: (030) 204589-23 / (0221) 37662-16
Fax: (030) 204589-31 / (0221) 37662-46
E-Mail: ulrike.pott@pkv.de
PKV Verband der privaten Krankenversicherung
Friedrichstrasse 191
10117 Berlin
Deutschland
http://www.pkv.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/PKV-Gesundheitskompromiss-%96-wenig-Licht-und-viel-Schatten-ps_1705.html