PKV-Tarifwechsel: Keine erneute Gesundheitsbewertung

Wird bei einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung im neuen Tarif ein Risikozuschlag erhoben, ist der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des erstmaligen Abschlusses des Versicherungsvertrags Basis der Risikoeinstufung.

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