PKV-Tarifwechsel: Keine erneute Gesundheitsbewertung
Wird bei einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung im neuen Tarif ein Risikozuschlag erhoben, ist der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des erstmaligen Abschlusses des Versicherungsvertrags Basis der Risikoeinstufung.