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08.01.2007 - dvb-Presseservice

PKW-Halter muss Diebstahl beweisen

Experten schätzen, dass durch Versicherungsbetrug jedes Jahr in Deutschland zig Milliarden Euro Schaden für die Volkswirtschaft entstehen. Recht ausgeprägt sind die Schummeleien offenbar bei der Kfz-Haftpflicht und -Kaskoversicherung. Verständlich ist deshalb, dass die Sachbearbeiter der Assekuranzen auffällige Schadenmeldungen sehr sorgfältig prüfen. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz ging es um einen Fall, bei dem ein PKW-Halter den Diebstahl seines Kraftfahrzeugs gemeldet hatte. Den Experten der Kfz-Versicherung war die ganze Sache recht spanisch vorgekommen, weil der Wagen – wie sich später herausstellte – vor dem Diebstahl mit einem Schlüssel geöffnet worden war. Nahe liegende Vermutung: Der Versicherungskunde wollte betrügen. Doch dieser ließ den Vorwurf nicht auf sich sitzen und verklagte seinen Kfz-Versicherer auf Regulierung des Diebstahlschadens. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied unter dem Aktenzeichen 10 U 1141/00 zugunsten des Versicherers. Im vorliegenden Fall, so die Urteilsbegründung, gebe es nachvollziehbare Verdachtsmomente, dass es bei dem gemeldeten Diebstahl nicht mit rechten Dingen zugegangen sei. Deshalb müsse der PKW-Halter schlüssig und eindeutig beweisen, dass der Wagen tatsächlich gestohlen worden sei. Falls dies aber misslinge, brauche der Versicherer nicht zu zahlen.



Pressesprecherin
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