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29.03.2010 - dvb-Presseservice

PM - Können Ratenzahlungszuschläge bei Versicherungen zurückgefordert werden?

Wer seine Versicherungsbeiträge monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich überweist, zahlt häufig zu viel. Denn die Assekuranzen kassieren bei Ratenzahlungen oft verdeckte Zuschläge – Geld, das sich die Verbraucher jetzt unter Umständen zurückholen können.

Ratenzahlung bei Versicherungen kann teuer werden. Viele Assekuranzen verlangen Zuschläge, wenn der Versicherte seinen Beitrag nicht jährlich, sondern monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich zahlt. Fünf Prozent Aufschlag für die monatliche Zahlungsweise berechnete ein Versicherer seinen Kunden – das entsprach einem effektiven Jahreszins von 11,35 Prozent! Allerdings wies das Unternehmen diesen Zins nicht in seinen Vertragsbedingungen aus. Das aber müsse sein, meinte eine Verbraucherzentrale und reichte Klage gegen den Versicherer ein.

In der ersten Instanz wurde der Klage stattgegeben, in der zweiten bekam die Assekuranz recht. Schließlich landete die Angelegenheit vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Als die Richter der Klage der Verbraucherzentrale gute Chancen einräumten, gab der Versicherer ein Anerkenntnis ab und vermied so eine Entscheidung des BGH. Damit war das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig (I ZR 22/07).

Die Tragweite des Anerkenntnisurteils ist strittig. Während die Versicherer der Meinung sind, es betreffe nur den verhandelten Einzelfall, glauben unabhängige Experten, dass auch Kunden anderer Unternehmen zumindest die Differenz zwischen dem effektivem Jahreszins, der sich aus der Höhe der Ratenzahlungszuschläge ergibt, und dem gesetzlichen Zins von vier Prozent zurückfordern können. Ist weder der effektive Jahreszins angegeben worden noch eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt, kann der Vertrag widerrufen werden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn er nach der Schuldrechtsreform geschlossen wurde (Vertragsbeginn ab 1. Januar 2002).

vergleich.de rät allen Versicherten, ihren Vertrag auf jährliche Zahlungsweise umzustellen. Ein Schreiben an den Versicherer genügt dafür. Wer den höheren Betrag nicht aus laufenden Einkünften finanzieren kann, sollte überlegen, Sonderzahlungen wie Boni, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld dafür zu verwenden. Versicherte können auch versuchen, zu viel gezahlte Zuschläge von der Versicherung zurückzufordern. Ein entsprechender Musterbrief ist zum Beispiel auf der Website der Verbraucherzentrale Hamburg zu finden. Noch mehr Geld lässt sich oft mit einem Wechsel zu einer günstigeren Versicherung einsparen. In den Versicherungs-Vergleichen von vergleich.de findet jeder die für ihn passende Lösung.



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