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21.02.2008 - dvb-Presseservice

Palliativversorgung: Bundesgesundheitsministerium stimmt Richtlinie zu

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat dem Beschluss zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zugestimmt. Allerdings sind mit der Zustimmung zwei Auflagen verbunden. Die Richtlinie tritt durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu dem dort genannten Zeitpunkt in Kraft.

Die Auflagen des BMG betreffen unter anderem die Verordnungsmöglichkeit durch den Krankenhausarzt. Laut G-BA sollte der Krankenhausarzt für Palliativpatienten Leistungen für maximal sieben Tage verordnen können. Das BMG stellt klar, dass im Rahmen der nächsten Richtlinienüberarbeitung die Begrenzung nicht für Patienten in der akuten Sterbephase gilt, weil diesen nicht zumutbar ist, für eine Anschlussverordnung sorgen zu müssen.

Weiterhin verpflichtet das BMG den G-BA dazu, einmal im Jahr Bericht über die Leistungsentwicklung zu erstatten. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll insbesondere die Fragen beantworten, ob durch die Richtlinie den besonderen Belangen von Kindern genügt wird und wie sich die Richtlinie zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung auf die anderen Leistungsbereiche auswirkt. Ausdrücklich nennt das Bundesministerium in diesem Zusammenhang den Bereich häusliche Krankenpflege und weist darauf hin, dass über Rückwirkungen u.a. auf diesen Leistungsbereich berichtet werden muss, um eventuell nachzubessern.

„Durch die im Zeitrahmen erfolgte Zustimmung des BMG wird die Umsetzung des neuen Leistungsanspruches greifbar. Besonders begrüßenswert ist aus unserer Sicht, dass das BMG ausdrücklich den Zusammenhang zu der häuslichen Krankenpflege einbezieht, um Schnittstellenprobleme frühzeitig zu erkennen und gesetzlich entgegensteuern zu können“, bewertet bpa-Geschäftsführer Bernd Tews die Ausführungen.

In seiner Begründung führt das BMG aus, dass bei der Erfassung der Rückwirkungen insbesondere ausgewertet werden soll, ob über die spezielle Palliativversorgung hinaus Verbesserungen der allgemeinen Palliativversorgung erforderlich sind.

„90 % aller Menschen benötigen am Lebensende nicht spezialisierte, sondern allgemeine palliative Versorgung. Bereits im Stellungnahmeverfahren hat der bpa deshalb darauf aufmerksam gemacht, dass die Leistung der ambulanten spezialisierten Palliativversorgung sehr wichtig und richtig ist. Es darf jedoch nicht vergessen werden, den Bereich der allgemeinen Palliativversorgung weiterzuentwickeln und zu fördern. Hier bestehen derzeit noch einige Defizite im ambulanten und stationären Bereich“, so Tews weiter.



Herr Bernd Tews
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