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06.05.2009 - dvb-Presseservice

Pandemiegefahr- Im Fall der Fälle handlungsfähig bleiben

- Not- und Katastrophenfallpläne sollten angepasst werden

- Unternehmen können auch kurzfristig Maßnahmen ergreifen

 Nach der raschen Ausbreitung des Grippe­virus A/H1N1 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Alarmstufe fünf ausgerufen. Das bedeutet, dass die Übertragung von Mensch zu Mensch zur Ausbreitung in mindestens zwei Ländern derselben Region geführt hat, was mit den USA und Mexiko der Fall ist. Für Unternehmen ist es jetzt wichtig, die Situation richtig einzuschätzen und kurzfristig geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Bei einer Pandemie ist das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk bedroht. So können durch Krankheit große Teile der Belegschaft ausfallen, aber auch Kunden, Lieferanten und ganze Absatzmärkte wegbrechen. Marsh Risk Consulting unterstützt Unternehmen bei einer pragmatischen Not- und Katastrophenfallplanung.

Das Virus A/H1N1 ist ein Subtyp der Humaninfluenza. Im Falle einer weltweiten Infektion rechnet die Weltgesundheitsorganisation (WHO) damit, dass etwa ein Viertel der Weltbevölkerung erkranken wird. Unternehmen sollten die Stabilität ihres Geschäftsmodells überprüfen und interne Prozesse verbessern.

Mitarbeiterschutz und Vertretungsregelungen

Zur unternehmerischen Pandemievorsorge gehören verschiedene Vorkehrungen, um alle Mitarbeiter möglichst umfassend zu schützen. Abgesehen von Heimarbeitsplätzen und einer geeigneten IT-Infrastruktur – sofern das Geschäftsmodell solche Maßnahmen erlaubt –, sollten für die Notbelegschaft insbesondere Hygienevorschriften eingehalten und falls vorhanden Atemschutzmasken, Schutzbrillen sowie antivirale Medikamente bereitgestellt werden, um kritische Geschäftsprozesse weiterführen zu können. Doch trotz aller Maßnahmen muss bei einer Grippewelle mit dem Ausfall wichtiger Mitarbeiter gerechnet werden. Daher sollten bereits im Vorfeld Vertretungsregelungen getroffen werden.

Schließung oder Notbetrieb?

Besonders Unternehmen mit Versorgungsfunktionen müssen auch während einer Pandemie den Notbetrieb aufrechterhalten. Das betrifft etwa Wasserwerke, Stromversorger, Telekommunikationsanbieter oder Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs. Ebenso muss die Lebensmittelversorgungskette funktionsfähig bleiben – betroffen sind u. a. Lebensmittelhersteller, Transportunternehmen und der Einzelhandel. Doch auch jedes andere Unternehmen sollte sich darüber Gedanken machen, welche Kernbereiche funktionsfähig bleiben müssen und wie dies im Falle einer Pandemie bewerkstelligt werden kann.

Betriebliche Not- und Katastrophenfallplanung

Es ist davon auszugehen, dass sich die Weltwirtschaft während und nach einer Pandemie erheblich verändern wird. Unternehmen, die diese Veränderungen antizipieren, können für ihre Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre einen erheblichen Mehrwert schaffen. Die betriebliche Not- und Katastrophenfallplanung hilft Unternehmen, auch im Krisenfall handlungsfähig zu bleiben. Betriebliche Not- und Katastrophenfallpläne bestimmen, welche Schritte im Ernstfall sofort eingeleitet werden müssen und wie die Betriebsfortführung organisiert werden kann. Hier besteht jedoch vielfach Nachholbedarf. „Trotz der Expertenwarnungen verfügen nur rund die Hälfte der großen und weniger als ein Viertel der kleinen und mittleren Unternehmen über Not- und Katastrophenfallpläne“, berichtet Rainer Witzel, Geschäftsführer von Marsh Risk Consulting.

Marsh Risk Consulting unterstützt Unternehmen auch kurzfristig bei der betrieblichen Pandemievorsorge. Über die Anpassung bestehender Not- und Katastrophenfallpläne hinaus können auch erste Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Zudem bietet Marsh Risk Consulting Einzel- und Gruppenschulungen an, um Präventionsmaßnahmen und die Reaktionsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern. „Statistisch gesehen treten Pandemien in regelmäßigen Abständen auf“, sagt Risikoberater Witzel. „Dennoch sind der Verlauf und das Ausmaß nach wie vor schwer vorherzusagen, daher sollten Unternehmen jederzeit vorbereitet sein oder zumindest erste Vorkehrungen in Richtung einer betrieblichen Not- und Katastrophenfallvorsorge treffen.“

Unter www.marsh.de/Pandemievorsorge stehen weiterführende Informationen bereit.




Frau Katja Kamphans
Leiterin Marketing & Unternehmenskommunikation
Tel.: 069/6676-624
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Pressereferentin
Tel.: +49 (0) 69 66 76-620
Fax: +49 (0) 69 66 76-625
E-Mail: Pamela.Ruediger@marsh.com

Marsh GmbH
Lyoner Str. 36
60528 Frankfurt
www.marsh.com

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Marsh & McLennan Companies (MMC) ist ein internationales Dienstleistungsunternehmen mit mehr als 54.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 11 Milliarden US-Dollar. Zu MMC gehören neben Marsh auch der Rückversicherungsmakler Guy Carpenter, der Risiko- und Technologieberater Kroll, die Beratung für Personal- und Finanzmanagement Mercer sowie die Unternehmensberatung Oliver Wyman. Die Aktie von MMC (Börsenkürzel: MMC) wird an den Börsen von New York, Chicago und London gehandelt.



Weitere Informationen unter www.marsh.de und www.mmc.com

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