Patienten mit schweren Krebserkrankungen können sich ab 2011 mit neuartiger Partikeltherapie bestrahlen lassen
Vertrag der Angestellten-Krankenkassen mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Kiel
Siegburg/Kiel. Versicherte der Angestellten-Krankenkassen (DAK, TK, KKH, HEK, Hamburg Münchener, hkk) können sich künftig bei bestimmten schweren Krebserkrankungen am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in Kiel mit Protonen und Schwerionen bestrahlen lassen. Bis zum Jahre 2011 soll das Partikeltherapiezen-trum errichtet werden, in dem die Patienten behandelt werden können. Dies wird in einem Vertrag zwischen dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK) mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein geregelt, der in Kürze unterzeichnet wird. Dr. Werner Gerdelmann, Vorstandsvorsitzender des VdAK, betonte, mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein hätten die Ersatzkassen neben dem Universitätsklinikum Essen und dem Universitätsklinikum Heidelberg einen weiteren Partner gefunden, der den hohen Qualitätsanforderungen gerecht werde, aber zugleich eine wirtschaftliche Versorgung der Versicherten garantiere.
Prof. Bernd Kremer, Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, erklärte, mit der Partikeltherapie weite das
Universitätsklinikum sein Spektrum in der Therapie onkologischer Patienten aus. "Die Behandlung mit Protonen und Schwerionen kann zielgenauer und schonender erfolgen
und sie kann mit höherer Dosis als die bisherige konventionelle Bestrahlung
mittels Photonen angewandt werden." Die Partikeltherapie stelle aus
heutiger Sicht für einzelne Indikationen, wie zum Beispiel bei Schädelbasistumoren,
Lungenkarzinomen und bei bestimmten kindlichen Tumoren, eine effektivere Behandlungsform
dar. Bei anderen Krebsarten muss die Partikeltherapie jedoch ihre mögliche
Überlegenheit gegenüber der herkömmlichen Bestrahlung noch in Studien beweisen.
Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
und die Ersatzkassen haben daher gemeinsam festgelegt, welche Krankheiten sich
zur Behandlung eignen. "Dabei ist die Behandlung von bestimmten
Voraussetzungen abhängig, insbesondere dem Stadium der Krebserkrankungen sowie
der Größe und Lokalisation des Tumors", so Kremer. Die Wirksamkeit der
Versorgung werde im Rahmen begleitender wissenschaftlicher Studien überprüft,
um damit dauerhaft die hohe Qualität der Versorgung zu gewährleisten und neue
wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Zudem werde ein
wissenschaftlicher Beirat eingerichtet, der auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse
über die Weiterentwicklung des Indikationsspektrums entscheidet.
"Unser Ziel ist es, die aufwändige Therapieform der Bestrahlung mit Protonen und Schwerionen den Patienten zukommen zu lassen, die davon wirklich profitieren. Dafür haben wir mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein einen Partner gefunden, der vernünftige Medizin in den Mittelpunkt seines Handelns stellt und nicht von rein kommerziellen Interessen geleitet ist", betonte Gerdelmann. Auch Günter Zwilling, kaufmännischer Vorstand des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, begrüßte das Verhandlungsergebnis: "Jetzt haben wir eine Grundlage für eine effiziente Patientenversorgung geschaffen". Die alleinige strahlentherapeutische Behandlung von Patienten mit Partikeln wird mit 19.500 Euro je Patient bei einer durchschnittlichen Zahl von 20 Bestrahlungen vergütet. Die Behandlung eines Patienten mit Partikeln in Kombination mit konventioneller Strahlentherapie wird mit 10.000 Euro je Patient bei einer durchschnittlichen Zahl von 5 Bestrahlungen vergütet. "Damit entspricht der Preis sowohl den Wirtschaftlichkeitsanforderungen der Krankenkassen und wird auch dem sich ergebenden Kostenrahmen des Universitätsklinikums gerecht", so Zwilling.
"Damit ist aber
auch klargestellt, dass die Partikeltherapie nicht geeignet ist, um
übertriebene Renditeerwartungen zu erfüllen", bemerkte Gerdelmann. Der Vorstandsvorsitzende
erteilte deshalb all den Investorenaktivitäten eine deutliche Absage, die
Deutschland mit einem dichten Netz von Protonenanlagen überziehen wollen: "In
Deutschland werden maximal noch zwei Standorte einen Vertrag von den Ersatzkassen
erhalten. Mit den insgesamt 5 (ggf. aber auch 6) Einrichtungen können die für
die Therapie in Frage kommenden Patienten versorgt werden."
Ansprechpartner:
Dr. Hans R. Hartweg, Abteilung Vertrags- und Versorgungsmanagement beim VdAK, Tel. 0 22 41/ 1 08-2 29, E-Mail: Hans.Hartweg@vdak-aev.de
Ralf Kampf, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Feldstraße 10-12, 24105 Kiel, Tel. 04 31 / 5 97-40 93, E-Mail: kampf@onco.uni-kiel.de
Herr Martin Plass
Tel.: 0 30 / 27 87 80 13
Fax: 0 30 / 27 87 80 78
E-Mail: martin.plass@vdak-aev.de
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.
Frankfurter Straße 84
53721 Siegburg
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