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19.09.2008 - dvb-Presseservice

Patienten mit seltenen Erkrankungen nicht verunsichern!

Geplantes Zweitmeinungsverfahren für Orphan Drugs verzögert Behandlung

Den heutigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Entscheidung über das so genannte Zweitmeinungsverfahren bei der Verordnung von konstenintensiven, besonderen Arzneimiteln zu vertagen, kommentiert der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI): „Der G-BA hat sich in seiner heutigen Sitzung lediglich mit technischen Fragen auseinandergesetzt und die im Stellungnahmeverfahren vorgebrachten Kritikpunkte in der Diskussion nicht berücksichtigt. Deshalb befürchtet der BPI weiterhin eine Verschlechterung der Versorgung von Patienten mit seltenen Krankheiten. Behandlungen werden verzögert und mit zusätzlichen bürokratischen Hürden erschwert. Der G-BA plant ein Zweitmeinungsverfahren, mit dem Spezialpräparate, die z.B. zur Behandlung von Patienten mit einer schweren oder lebensbedrohlichen seltenen Erkrankung notwendig sind, nur noch nach Einholung einer besonderen Genehmigung durch einen Zweitgutachter zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Das Zweitmeinungsverfahren nach Lesart des G-BA ist langwierig und bürokratisch. Es ist grundsätzlich nur dann sinnvoll, wenn Alternativtherapien zur Verfügung stehen. Dies ist bei Arzneimitteln gegen seltene Erkrankungen, so genannten „Orphan Drugs“, nicht der Fall. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier ein Werkzeug installiert werden soll, um Patienten den Zugang zu diesen Arzneimitteln zu erschweren. Orphan Drugs gehören nicht in das Zweitmeinungsverfahren“, erklärte heute Prof. Dr. Barbara Sickmüller, stellv. BPI-Hauptgeschäftsführerin in Berlin.

Bei schweren seltenen Erkrankungen sei eine sichere, schnelle und bestmögliche Versorgung mit „Orphan Drugs“ notwendig, so Sickmüller weiter. Der schnelle Zugang des Patienten zu diesen Arzneimitteln und die Therapiefreiheit des Arztes dürften daher nicht beeinträchtigt werden. „Ärzte, die Patienten mit seltenen Leiden behandeln, sind hoch spezialisiert. Eine Überprüfung der Diagnose durch einen Zweitgutachter bringt bei seltenen Erkrankungen keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn und verzögert den Beginn der Therapie daher unnötig. Der Gemeinsame Bundesausschuss schießt in seinem Richtlinienvorschlag über das Ziel hinaus und erschwert Patienten den Zugang zu notwendigen Behandlungen.“

Patienten könne es passieren, dass ihnen in einer Klinik verordnete „Orphan Drugs“ in der ambulanten Weiterbehandlung aufgrund eines negativ beschiedenen Zweitmeinungsverfahrens nicht mehr zur Verfügung stehen, so Sickmüller. Auch die Auswahl der „Orphan Drugs“, die in das Zweitmeinungsverfahren einbezogen werden sollen, sei willkürlich, nicht transparent und kaum nachvollziehbar.

Der BPI hat zusammen mit den von ihm vertretenen Herstellern von Orphan Drugs das BPI-Positionspapier zum Thema „Orphan Drugs“ aktualisiert und darin u. a. auch Vorschläge erarbeitet, das Anreizsystem zur Entwicklung von Orphan Drugs in Deutschland auszubauen. Dieses Positionspapier ist erhältlich bei der BPI-Geschäftsstelle.



Herr Wolfgang Straßmeir
Tel.: 030/27909-131
E-Mail: wstrassmeir@bpi.de

Bundesverband der Pharmazeutischen
Industrie e.V. (BPI)
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
www.bpi.de