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26.02.2008 - dvb-Presseservice

Patientenverfügung

Vorsorge für selbstbestimmte Behandlung im Ernstfall

Ein Verkehrsunfall oder eine plötzliche Krankheit können das Leben schlag­artig verändern. Wenn ein solcher Fall eintritt, sind Betroffene oft nicht mehr in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen. Andere legen dann bei­spiels­weise fest, welche medizinischen Maßnahmen getroffen werden. Wer möchte, dass Angehörige und Ärzte im Ernstfall im ge­wünsch­ten Sinne han­deln, kann seine Wünsche vorsorglich in einer Pati­entenverfü­gung festlegen. Welche Aspekte beim Verfassen einer solchen Willenser­klärung bedacht werden sollten, damit beschäftigt sich der Ratge­ber „Pati­enten­verfügung“ der Verbraucherzentrale. Das Buch erklärt ausführ­lich die Unterschiede zwischen Patientenverfügung, Vorsorge­vollmacht und Betreu­ungs­verfügung. Die Lektüre soll helfen, sich über eigene Vorstellungen klar zu wer­den und eigene Wünsche zu formulieren.

Den Ratgeber Patientenverfügunggibt es für 7,90 Euro im Info­zentrum der Verbraucher­zentrale (Mo - Fr 10 – 18 Uhr). Zu bestellen für 10,40 Euro per Post mit formloser Einzugsermächtigung bei der Ver­braucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, oder gegen Rechnung per Telefon 040-24832-0, per Fax 040-24832-290, Mail bestellung@vzhh.de  oder Internet www.vzhh.de.



Herr Christoph Kranich
E-Mail: presse@vzhh.de

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22
20099 Hamburg
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