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26.06.2009 - dvb-Presseservice

Patientenverfügung: So sorge ich für den Moment eigener Entscheidungsunfähigkeit vor

Das neue Gesetz des Deutschen Bundestags stärkt die Rechte von Patienten – entscheidend ist aber die richtige Formulierung der Verfügung

Acht Millionen Deutsche haben bereits eine Patientenverfügung verfasst. Darin entscheiden sie selbst darüber, welche medizinischen Maßnahmen an Ihnen vorgenommen werden dürfen, wenn sie durch Unfall oder Krankheit in eine Situation geraten, in der sie sich selbst nicht mehr äußern können. Ob ein solches Dokument verbindlich ist, war bisher aber umstritten.

Das am 1. September in Kraft tretende Gesetz legt jetzt erstmals fest, dass das Selbstbestimmungsrecht jedes Patienten auch dann Vorrang hat, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen mitzuteilen. Voraussetzung dafür: Eine hinreichende Patientenverfügung, die Angehörigen und Ärzten möglichst konkrete Handlungsanweisungen gibt. Der Hamburger Rechtsschutzversicherer Advocard fasst zusammen, was beim Formulieren einer Patientenverfügung zu beachten ist:

Eine wirksame und taugliche Patientenverfügung muss immer von einem Volljährigen in schriftlicher Form verfasst sein. Nach dem neuen Gesetz sollte die Patientenverfügung außerdem Entscheidungen für die tatsächlich anfallende Behandlungssituation beinhalten. Die Advocard Rechtsschutzversicherung empfiehlt daher eine Beratung durch einen Arzt oder eine andere fachkundige Person. Anja-Mareen Knoop, Rechtsexpertin des Hamburger Rechtsschutzversicherers Advocard, erklärt warum: „Damit sich der Patient ganz sicher sein kann, dass der Arzt in seinem Sinne handelt, darf die Verfügung keine zu allgemeinen Aussagen enthalten. Stattdessen sollten anhand von Beispielen konkrete Behandlungssituationen geschildert werden, für die die Verfügung gelten soll. Dies können Fälle wie Koma, Organversagen oder bleibende Hirnschäden sein. Damit erhält der Patientenwille eine Verbindlichkeit für den behandelnden Arzt.“

Vorsorge - in jedem Alter wichtig

Vor dem Verfassen einer Patientenverfügung sollte ein ausführliches Beratungsgespräch mit dem Hausarzt stehen. Er kann zusammen mit dem Patienten die häufigsten Behandlungsszenarien erörtern und dafür individuelle Maßnahmen vorschlagen.  Um eine rechtlich wirksame Regelung zu haben, sollte die Verfügung anschließend gemeinsam mit einem Fachanwalt formuliert werden – am besten frühzeitig, nämlich bereits dann, wenn es einem noch gut geht und ein möglicher  Ernstfall unvorstellbar erscheint. Das sieht auch Advocard-Expertin Anja-Mareen Knoop so: „Die Patientenverfügung ist keinesfalls nur für Senioren gedacht. Jeder Volljährige sollte sich rechtzeitig beraten lassen und individuell vorsorgen. Deshalb erstattet die Advocard Rechtsschutzversicherung im Rahmen ihrer Bedingungen für alle Versicherten im Privatrechtsschutz-Tarif Kosten für anwaltliche Erstberatungen und Formulierung der Patientenverfügung.“




Herr Yorck von Hinüber

Tel.: +49 40/2373 1340
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Herr Bernhard Fuchs

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Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Heidenkampsweg 81
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