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25.05.2007 - dvb-Presseservice

Pech oder Betrug?

Ist jemand einfach nur vom Pech verfolgt, wenn ihm innerhalb weiniger Jahre wiederholt das Auto geklaut wird oder versucht er, die Versicherung zu betrügen? Laut ARAG Experten muss ein Autofahrer, dem das Fahrzeug gestohlen wurde, gegebenenfalls auch alle früheren Kfz-Diebstähle mit angeben. Ansonsten kann die Versicherung die Zahlung verweigern. So geschehen im Fall eines Porschefahrers, der seinen Flitzer als gestohlen meldete und dabei die vier vorangegangenen Diebstähle verschwiegen hatte. Die Assekuranz muss die Versicherungssumme nicht zahlen, entschied das Oberlandesgericht Bamberg. Der beklaute Sportwagenfahrer habe gegen seine Aufklärungspflicht verstoßen. Denn häufen sich Diebstähle, seien Zweifel am Vorliegen eines Versicherungsfalls berechtigt. Die Gesellschaft müsse dann die Möglichkeit bekommen, weitere Ermittlungen durchzuführen (OLG Bamberg, Az: 1 U 223/05).



Frau Brigitta Mehring
Tel.: +49 0211 963 2560
Fax: +49 0211 963 2025
E-Mail: brigitta.mehring@ARAG.de

ARAG Versicherungen
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URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Pech-oder-Betrug-ps_4816.html