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Pech oder Betrug?
Ist jemand einfach nur vom Pech verfolgt, wenn ihm innerhalb weiniger Jahre
wiederholt das Auto geklaut wird oder versucht er, die Versicherung zu betrügen?
Laut ARAG Experten muss ein Autofahrer, dem das Fahrzeug gestohlen wurde,
gegebenenfalls auch alle früheren Kfz-Diebstähle mit angeben. Ansonsten kann die
Versicherung die Zahlung verweigern. So geschehen im Fall eines Porschefahrers,
der seinen Flitzer als gestohlen meldete und dabei die vier vorangegangenen
Diebstähle verschwiegen hatte. Die Assekuranz muss die Versicherungssumme nicht
zahlen, entschied das Oberlandesgericht Bamberg. Der beklaute Sportwagenfahrer
habe gegen seine Aufklärungspflicht verstoßen. Denn häufen sich Diebstähle,
seien Zweifel am Vorliegen eines Versicherungsfalls berechtigt. Die Gesellschaft
müsse dann die Möglichkeit bekommen, weitere Ermittlungen durchzuführen (OLG
Bamberg, Az: 1 U 223/05).