+++ Neuerungen infolge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes beachten +++ Prüfen von Pensionszusagen mit neuem Beratungskonzept von HDI-Gerling Leben +++
Die meisten Pensionszusagen gehören aufgrund von inhaltlichen Mängeln und
Finanzierungslücken schon längst auf den Prüfstand. Nicht zuletzt wirkt sich das
anstehende "Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts" (BilMoG) auf die
Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen aus und erfordert Handlungsbedarf bei
Unternehmen und Beratern. Mit dem neuen ganzheitlichen Beratungsangebot
"PzConcept" von HDI-Gerling werden Pensionszusagen auf mögliche Risiken
untersucht und Lösungen aufgezeigt.
Die Reform des Bilanzrechts wird die
Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen. Durch veränderte
Bilanzierungsvorschriften sollen künftig Pensionsverpflichtungen
handelsrechtlich mit realistischeren Berechnungsgrundlagen bewertet werden und
somit eine Annäherung an internationale Rechnungslegungsstandards erfolgen. Zwar
verstärken sich die Anzeichen, dass die neue Regelung nicht - wie geplant - für
Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2009 gilt, sondern erst ein Jahr später in Kraft
treten wird. Allerdings sollten Unternehmen und Berater schon heute gut auf die
Gesetzesänderung vorbereitet sein.
Haftungsrisiko für Berater
Denn fest steht bereits jetzt: Viele bestehende Pensionszusagen
sind im Laufe der Zeit "aus dem Gleichgewicht" geraten. Die Formulierungen
entsprechen vielfach nicht mehr den arbeits- und steuerrechtlichen
Voraussetzungen - sei es aufgrund von veränderten gesetzlichen Bestimmungen,
aktuellen Anweisungen der Finanzverwaltung oder jüngster Rechtsprechung. Darüber
hinaus können persönliche Veränderungen wie Gehaltsanpassungen oder neue
Beteiligungsverhältnisse im Unternehmen eine Anpassung der Pensionszusagen
erforderlich machen. "Unterbleibt solch eine Aktualisierung, besteht die Gefahr,
dass gebildete Pensionsrückstellungen steuerlich nicht anerkannt werden",
erklärt Siegfried Hischke, Leiter Produktmanagement Firmen bei HDI-Gerling
Leben. "Daraus folgt nicht nur eine wirtschaftliche Belastung der Gesellschaft,
sondern auch ein erhöhtes Haftungsrisiko für den Steuerberater und
Vermittler."
Insolvenzgefahr bei finanzieller Unterdeckung
Hinzu
kommt, dass Pensionszusagen häufig finanziell unterdeckt sind. Die Gründe
lauten: veränderte Kapitalmarktbedingungen, erhöhte Lebenserwartung und neue
Berechnungsgrundlagen. Kann im Leistungsfall die Betriebsrente nicht in voller
Höhe gezahlt werden, müssen die fehlenden Beträge aus dem laufenden
Betriebsvermögen bestritten werden. Produktexperte Hischke warnt vor einer nicht
ausreichenden Finanzierung: "Dies kann im schlimmsten Fall zur Insolvenz des
Unternehmens führen."
„PzConcept“ als Komplettservice aus einer Hand
Um solche Finanzierungsdefizite und inhaltlichen Mängel
aufzudecken, hat HDI-Gerling Leben ein umfassendes Dienstleistungsangebot zu
Pensionszusagen entwickelt. Sandra Spiecker, Leiterin Verkaufsunterstützung im
Vorsorgemanagement bei HDI-Gerling Leben, hebt das Besondere an diesem Konzept
hervor: "Mit unserem \'PzConcept\' greifen wir zum einen sämtliche Fragen zu
Pensionszusagen in einem Servicepaket auf. Zum anderen bieten wir dem
Unternehmen auch konkrete Lösungsvorschläge an." Die Vorgehensweise ist schnell,
einfach und unkompliziert: Im ersten Schritt werden alle notwendigen
finanziellen, betrieblichen und personellen Daten anhand eines strukturierten
Fragebogens erfasst.
Im Anschluss führen die Experten von HDI-Gerling
Leben eine Analyse und Auswertung der bestehenden Pensionszusage durch. "Der
Kunde erhält von uns transparente Ergebnisse und Handlungsempfehlungen sowohl in
schriftlicher als auch in elektronischer Form", so Spiecker. HDI-Gerling Leben
begleitet den Kunden damit durch den gesamten Prozess der Prüfung und Anpassung
bis hin zur erforderlichen Ausfinanzierung der bestehenden
Pensionszusagen.
Frau Melanie Staudt
Unternehmenkommunikation
Tel.: +49221 144-69853
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HDI-Gerling Lebensversicherung AG
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