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07.12.2007 - dvb-Presseservice

Persönliches Budget gilt ab 2008 auch in der Unfallversicherung

Betroffene können statt Sachleistungen Geld erhalten - Ermutigung zur Selbstständigkeit

Das Persönliche Budget wird zum 1. Januar 2008 auch in der gesetzlichen Unfallversicherung eingeführt. Auf Antrag können Versicherte dann statt einer Sachleistung zur Rehabilitation eine Geldleistung erhalten, mit der sie ihre Unterstützung selbst bezahlen. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Berlin hin. "Die Betroffenen können damit mehr als bisher die Auswahl von Hilfsmitteln, Pflegediensten und anderen Dienstleistern beeinflussen", erklärt Doris Habekost, Expertin für Leistungsrecht bei der DGUV.

Bisher erhielten Versicherte zum Beispiel einen Rollstuhl direkt als Sachleistung von ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. "Beim Persönlichen Budget zahlen die Unfallversicherungsträger dem Versicherten stattdessen einen Geldbetrag, mit dem er die entsprechende Leistung eigenverantwortlich kaufen kann", so Habekost. "Das Budget ist also keine neue Leistung, sondern ein Weg, um dem Versicherten mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen."

Voraussetzung für das Persönliche Budget ist: Der Versicherte muss es für eine bestimmte Leistung oder ein Bündel von Leistungen beantragen und diese Leistungen müssen budgetfähig sein. "Das betrifft zunächst einmal alle Leistungen zur Teilhabe. Das kann zum Beispiel eine Umschulung sein - oder auch nur die Fahrtkosten zur Reha", so Habekost. Zum Einstieg empfiehlt die Expertin, das Persönliche Budget nur für eine einzelne Leistung zu beantragen. "Wenn das gut klappt, kann man darüber nachdenken, weitere Leistungen hinzuzunehmen." Zudem sollten Versicherte sich vor der Entscheidung ausführlich beraten lassen. Denn nicht immer ist das Persönliche Budget von Vorteil für den Versicherten. Ist zum Beispiel der Erfolg der Rehabilitation gefährdet, kann die Unfallversicherung kein Persönliches Budget zahlen. Der Grund dafür ist, dass die Unfallversicherung auch beim Persönlichen Budget weiterhin den Bedarf feststellt, die Rehabilitation steuert und für die Qualität der Leistung ver
antwortlich bleibt.

Auch wenn die Unfallversicherung eine Leistung aufgrund von Rabattverträgen kostengünstiger kaufen kann als der Versicherte, ist das Persönliche Budget keine gute Lösung. Der Grund: Die Unfallversicherung kann nur den Betrag an den Versicherten auszahlen, den sie selbst für die Leistung aufwenden müsste. Der Versicherte wäre in diesem Fall mit dem Budget also finanziell schlechter gestellt als vorher. "Im Zweifelsfall kann der Unfallversicherungsträger mit dem Versicherten sprechen und ihm ein Alternativangebot machen, das seine Bedürfnisse berücksichtigt", so Habekost. "Der Versicherte ist mit dem Budget auch nicht auf sich allein gestellt. Er kann jederzeit wieder aussteigen."

Wenn der Versicherte Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets möchte und alle Voraussetzungen erfüllt sind, schließen Unfallversicherungsträger und Versicherter eine Vereinbarung. Diese enthält die Ziele des Persönlichen Budgets, dessen Höhe, den Zahlungsrhythmus, die Bestimmungen darüber, wie der Versicherte die Ausgaben nachweisen muss, und wie die Qualität gesichert wird.

Doris Habekost, Expertin für Leistungsrecht der DGUV, beantwortet in einem Interview unter http://www.dguv.de/inhalt/presse/hintergrund/persoenliches_budget/index.html weitere Fragen zum Persönlichen Budget.



Herr Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-768
Fax: 030 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(DGUV)
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
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