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14.02.2008 - dvb-Presseservice

Pflege fördern statt Bürokratie – Betrieb der Pflegestützpunkte kostet über 1 Milliarde Euro pro Jahr

Eine Vernetzung von Pflegeprojekten ist sinnvoll und notwendig, um den-jenigen zu helfen, die Unterstützung brauchen. Dieses Ziel der anstehen-den Reform der Pflegeversicherung unterstützt der BKK Bundesverband ausdrücklich. Kurzsichtig erscheint es jedoch, auf den Aufbau einer neuen Bürokratie und Verwaltungsstruktur zu setzen. Besser wäre es, bewährte Projekte weiterzuentwickeln. Der Gesetzentwurf geht von etwa 4.000 Pfle-gestützpunkten aus, die bundesweit entstehen bzw. auf vorhandenen An-geboten aufsetzen und als zentrale Beratungsbüros ausgebaut werden sollen. Schon heute gibt es viele qualifizierte Beratungsangebote durch Pflegekassen, Leistungserbringer und Verbraucherschützer. „Gute Pflege-beratung braucht keine neuen Behörden. Statt viel Geld in Immobilien und Schreibtische zu investieren, sollte die direkte Pflege vor Ort gefördert werden. Jeder Euro mehr, der bei Pflegebedürftigen ankommt, ist gut an-gelegtes Geld“, so Dr. Hildegard Demmer, Stellvertreterin des Vorstandes des BKK Bundesverbandes.

Teure Pflege-Bürokratie geht zu Lasten der Leistungen

Der Aufbau und der Betrieb gesetzlich verordneter Pflegestützpunkte wird nicht ohne finanzielle Belastungen für Pflege- und Krankenversicherung erfolgen können. Im Gesetzentwurf sind die finanziellen Auswirkungen bislang recht vage gehalten. Klar formuliert ist in den Reformplänen, dass die Pflegeversicherung für den Aufbau eine Anschubfinanzierung über-nehmen soll – bis zu 50.000 Euro verteilt auf drei Jahre (45.000 Euro plus 5.000 Euro bei Beteiligung von ehrenamtlichen Helfern). Der Gesetzgeber stellt für den Aufbau der Stützpunkte insgesamt 80 Millionen Euro (verteilt auf drei Jahre) aus den Mitteln der Pflegeversicherung zur Verfügung. Tat-sächlich benötigt werden allerdings etwa 200 Millionen Euro (4.000 Stütz-punkte x 50.000 Euro).

Bei einer seriösen Kalkulation sind zudem auch Betriebs- und Personal-kosten zu betrachten. Hier sind im Gesetzentwurf noch Lücken. Für den Betrieb eines Stützpunktes müssen schätzungsweise 90.000 Euro pro Jahr angesetzt werden; bei einer Gesamtzahl von etwa 4.000 Pflegestütz-punkten ergeben sich damit insgesamt 360 Millionen Euro pro Jahr (4.000 x 90.000 Euro). Dieser Betrag soll von Kommunen (Sozialhilfe), Kranken- und Pflegeversicherung finanziert werden, heißt es im Gesetzentwurf. Wie die Lasten zwischen den drei Seiten geteilt werden, muss zwischen den Beteiligten ausgehandelt werden.

Nach dem im Gesetzentwurf vorgegebenen Schlüssel müssten mindes-tens 13.000 Pflegeberater für die Beratung eingestellt werden. Zusammen mit den Kosten für Um- und Weiterbildung der bereits bei den Kassen be-schäftigten Pflegeberatern entstehen geschätzte jährliche Personalkosten von mindestens 780 Millionen Euro. Sie werden jeweils zur Hälfte von Kranken- und Pflegekasse getragen (390 Millionen Euro).

Unterm Strich ergeben sich damit mindestens 1,14 Milliarden Euro pro Jahr allein für Betriebs- und Personalkosten der Pflegestützpunkte; auf Pflege- und Krankenversicherung kommen jeweils mindestens 500 Millio-nen Euro zusätzlicher Kosten pro Jahr zu. „Fakt ist, jeder neu eingestellte Pflegeberater belastet automatisch auch das Budget der Krankenkassen. Fakt ist auch, jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden, entweder für Bürokratie oder für Leistungen, das muss allen Beteiligten klar sein. Das Geld, das die Stützpunkte für Betriebs- und Personalkosten allein in einem Jahr benötigen, würde reichen, um die Leistungen der Pflegeversi-cherung zwei Mal an die Inflationsentwicklung anzupassen. In Zeiten von Gesundheitsfonds und Einheitsbeitrag muss genau überlegt werden, was hilft den Pflegebedürftigen und was ist pure Verwaltung“, warnt Demmer.



Frau Ann Hörath
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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