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08.11.2011 - dvb-Presseservice

Pflegekompromiss löst nicht die drängenden Aufgaben – rasche Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs nötig

Die Betriebskrankenkassen kritisieren den schwarz-gelben Pflegekompromiss als „Mini-Zwischenlösung“ ohne Nachhaltigkeit.

Heinz Kaltenbach: „Die Stoßrichtung – Mehr Geld für Demenzkranke – ist genau richtig, keine Frage. Es ist gut, dass die Gelder über Beitragssatzanpassungen bereitgestellt und die Leistungen somit paritätisch und solidarisch finanziert werden. Nur: Damit das Geld tatsächlich auch dort ankommt, wo es gebraucht wird, muss endlich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Dass seine Einführung nun erneut wieder auf einen ungewissen Zeitpunkt verschoben wird, ist höchst ärgerlich.“

Mit dem neuen Pflegebegriff könnten gerade die kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen besser berücksichtigt werden. Gerade Demenzerkrankte könnten dann viel bedarfsgerechter eingestuft werden.

Kritisch sehen die Betriebskrankenkassen auch die Pläne der Koalition für einen „Pflege-Riester“ auf freiwilliger Basis. Kaltenbach: „Es liegt doch in der Natur der Sache, dass nur ein Teil der Bevölkerung eine solchen „Pflege-Riester-Vertrag“ abschließen wird. Geringverdiener sind dazu finanziell nicht in der Lage. Auch für viele ältere Menschen dürften die Beiträge zu hoch sein. Hier drohen Versorgungslücken, die in der Zukunft wieder zu Lasten Dritter geschlossen werden müssen.“

Wenn man die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zukunftssicher gestalten will, ist allenfalls eine Nachhaltigkeitsreserve sinnvoll, um in Zukunft drohende Beitragssatzsprünge durch den demographischen Wandel zu verhindern. Diese muss jedoch zwingend verpflichtend für jeden Versicherten - am besten: innerhalb der bestehenden Pflegeversicherung - gestaltet werden.

Bei den anstehenden Diskussionen um die Finanzierung der Pflegeversicherung muss auch die Rolle der PKV neu bewertet werden. Hier gilt es auch über einen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung nachzudenken.



Frau Christine Richter
Leiterin Büro Berlin
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Als fünfte Säule der Sozialversicherung wurde die gesetzliche Pflegeversicherung 1995 eingeführt. Dafür wurden bei den gesetzlichen Krankenkassen spezielle Pflegekassen errichtet. Heute gibt es 119 BKK Pflegekassen für rund 13 Millionen Versicherte. Mit der Entscheidung für eine gesetzliche Krankenkasse ist der Versicherte automatisch Mitglied der jeweiligen Pflegekasse. Der Beitrag zur Pflegeversicherung einheitlich 1,95 Prozent bzw. 2,20 für kinderlose Mitglieder – egal, in welcher Pflegekasse man versichert ist.

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