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03.12.2007 - dvb-Presseservice

Pflegereform: Bundesrat gegen die Rückkehr zum Selbstkostendeckungsprinzip

Länderkammer votiert für Beibehaltung des externen Vergleichs

Im Rahmen der aktuellen Pflegereform sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine weitreichende Veränderung bei der Bemessung der Pflegesätze vor. Der durch Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) eingeführte externe Vergleich von Pflegeeinrichtungen soll erheblich eingeschränkt werden. Das lehnt der Bundesrat in seiner heutigen Stellungnahme ab.

„Der Bundesrat ist gegen eine Abschwächung des externen Vergleichs und gegen eine Abkehr von der entsprechenden Rechtsprechung des BSG. Das begrüßen wir“, so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).

Nach dem Gesetzentwurf soll der externe Vergleich nur noch auf gemeinsamen Wunsch der Vertragspartner – den Kostenträgern und der Pflegeeinrichtung – zur Anwendung kommen. In der Praxis würde das zu einer faktischen Abschaffung des externen Vergleichs führen.

Auf die Konsequenzen weist Bernd Meurer hin:

„Der Verzicht auf den externen Vergleich und die Verpflichtung zur Tariflohnzahlung bedeutet die Rückkehr des Selbstkostendeckungsprinzips mit deutlich höheren Preisen. Damit würde an einem Grundpfeiler der Pflegeversicherung gerüttelt. Statt prospektiver Kalkulationen wären dann starre Gestehungskosten entscheidend. Wer Markt und Wettbewerb in diesem Bereich ausschaltet, provoziert erhebliche Kostensteigerungen.“

Der bpa-Präsident begrüßt deshalb das Votum des Bundesrates:

„Die Frage nach dem externen Vergleich ist keine Detail-, sondern eine Kardinalfrage. Wie werden die Pflegesätze bemessen? Das betrifft alle Pflegebedürftigen und Angehörigen, die die Unterstützung einer Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Mit dem externen Vergleich wird der Wettbewerb gesichert. Wir hoffen, dass sich auch die Bundesregierung zu diesem Grundprinzip in der Pflegeversicherung bekennt und die Vorschläge des Bundesrates aufgreift. Davon würden alle profitieren.“



Herr Bernd Tews
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