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28.02.2008 - dvb-Presseservice

Pflegereform: Ein bisschen Pflegestützpunkt und deutliche Entlastung für Demenzkranke

bpa begrüßt beschlossene Verbesserungen für demenziell Erkrankte und Entscheidung gegen flächendeckende Pflegestützpunkte

Die Fraktionsspitzen von Union und SPD haben sich am Dienstag auf einen Kompromiss bei der Pflegereform verständigt. Aus Sicht des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der bundesweit über 5.300 private Pflegeeinrichtungen vertritt, sind die Ergebnisse unterschiedlich zu bewerten.

"Unsere größten Befürchtungen hinsichtlich der Pflegestützpunkte sind abgewendet", so bpa-Präsident Bernd Meurer. "Denn zu einer bundesweiten Einführung von Pflegestützpunkten wird es jetzt so schnell nicht kommen." Die Fraktionsspitzen haben vereinbart, dass die Länder frei entscheiden können, ob sie Pflegestützpunkte einführen wollen. Die Errichtung von bundesweit über 4.000 solcher neuen Institutionen ist damit vom Tisch. SPD-regierte Länder haben bereits signalisiert, jetzt mit dem Aufbau der Pflegestützpunkte zu beginnen. Unionsregierte Länder wollen erst einmal abwarten.

"Das Ziel, die Beratung und Begleitung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen auszubauen, ist nach wie vor richtig", so Meurer. "Allerdings brauchen wir hierfür vorrangig die Stärkung der bestehenden Angebote. Die Wahlfreiheit und örtliche Nähe bei der Pflegeberatung kann durch qualifizierte Pflegeeinrichtungen bestens gewährleistet werden. Statt eines Flikkenteppichs bei der Pflegeberatung, wie wir ihn jetzt bekommen werden,wäre so eine flächendeckende Beratungsstruktur gesichert."

Bei der Koalitionsklausur wurden außerdem Verbesserungen für stationär versorgte Demenzerkrankte beschlossen. Für diese soll es zusätzliche Leistungen in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro, offensichtlich 100 Euro pro Demenzkranken, geben. Diese zusätzlichen Leistungen sollen nicht von Pflegefachkräften, sondern von speziellen "Betreuungsassistenten" erbracht werden. Im ambulanten Bereich soll offensichtlich auf eine Entscheidung der Pflegekasse über die individuelle Leistungshöhe verzichtet werden. Der zusätzliche Leistungsbetrag soll den Demenzkranken monatlich in zwei Stufen, entweder 100 oder 200 Euro, zuteil werden.

"Der bpa begrüßt diese Entscheidung nachdrücklich", kommentiert der bpa-Präsident. "Sie entspricht unseren Forderungen. Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen unmittelbar den Pflegebedürftigen zugutekommen. Aus diesem Grund haben wir uns für deutlich mehr Leistungen zugunsten von demenzkranken Menschen, ob zu Hause oder im Pflegeheim, ebenso wie für eine unbürokratische Leistungsgewährung eingesetzt. Wir freuen uns, dass unserem Vorschlag gefolgt wurde und auch die Betroffenen in Heimen von dieser Regelung profitieren werden."

Unabhängig von Pflegestützpunkten und Leistungen für demenziell Erkrankte besteht nach Ansicht des bpa an weiteren Stellen im Gesetzentwurf dringender Korrekturbedarf. Der bpa appelliert daher an die politischen Entscheidungsträger, sich der notwendigen Änderungen anzunehmen.



Herr Bernd Tews
Tel.: 030 / 30 87 88 60
E-Mail: presse@bpa.de

bpa - Bundesverband
privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Hannoversche Straße 19
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