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14.03.2008 - dvb-Presseservice

Pflegereform: Pflegebedürftige sind die Gewinner

2,5 Milliarden Euro für Leistungsverbesserungen

Die heute vom Bundestag beschlossene Pflegereform sieht umfangreiche Leistungsverbesserungen für die Pflegebedürftigen vor. Dazu Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa):

"Was ist der Gesellschaft die Pflege wert? Heute hat der Deutsche Bundestag darauf eine erste Antwort gegeben und wichtige Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige beschlossen, die auch die pflegenden Angehörigen entlasten. Diese begrüßen wir nachdrücklich, auch wenn das Gesetz einige kritische Regelungen enthält."

Seit der Einführung 1996/96 sind die Leistungen der Pflegeversicherung nicht angepasst worden. Dieses wird sich mit der heute beschlossenen Reform ändern. Im ambulanten Bereich werden in allen Pflegestufen die Sachleistungsbeträge erhöht, im stationären Bereich in der Pflegestufe III und bei Härtefällen. Zusätzlich werden die Leistungen für dementiell erkrankte Menschen, die von ambulanten Pflegediensten betreut werden, von bisher 460 Euro pro Jahr auf bis zu 2.400 Euro pro Jahr angehoben. Für die Betreuung dementiell erkrankter Menschen in Pflegeheimen steht künftig mehr Personal zur Verfügung.

"Gute Pflege braucht mehr Zeit. Das erfüllt sich für dementiell erkrankte Menschen mit dieser Reform sowohl in ambulanten Pflegediensten als auch in Pflegeheimen", so Bernd Meurer.

Das Gesetz sieht außerdem umfassende Regelungen zu den Qualitätsprüfungen und zur Transparenz vor. Bis Ende Dezember 2010 sind alle Pflegeeinrichtungen vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einmal zur prüfen, danach einmal jährlich. Alle Kontrollen sollen in der Regel unangemeldet stattfinden und die Ergebnisqualität soll in das Zentrum der Qualitätsprüfungen gerückt werden. Wegen der begrenzten Aussagekraft der bisherigen MDK-Prüfberichte mahnt das Gesetz dabei eine Fortentwicklung der entsprechenden Richtlinien auf wissenschaftlicher Grundlage und regelmäßige Anpassung an den medizinisch-pflegefachlichen Fortschritt an.

Neben den Leistungsverbesserungen, die der bpa begrüßt, übt der Verband auch deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf. Dieses betrifft unter anderem die neuen Regelungen zu den Investitionskosten, zu den Einzelpflegekräften sowie zur faktischen Abschaffung des externen Vergleichs verbunden mit der verfassungsrechtlich bedenklichen Kopplung der Zulassung an Durchschnittstarife. Hier wurden weitreichende Regelungen zu Lasten der Pflegeeinrichtungen verabschiedet, die der bpa-Präsident kritisiert: "Wer Markt und Wettbewerb in diesem Bereich ausschaltet, provoziert auf Dauer erhebliche Kostensteigerungen."



Herr Bernd Tews
Tel.: 030 / 30 87 88 60
E-Mail: presse@bpa.de

bpa - Bundesverband
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