Pflegereform: Pflegebedürftige sind die Gewinner
2,5 Milliarden Euro für Leistungsverbesserungen
Die heute vom Bundestag beschlossene Pflegereform sieht
umfangreiche Leistungsverbesserungen für die Pflegebedürftigen vor. Dazu
Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. (bpa):
"Was ist der Gesellschaft die Pflege wert? Heute
hat der Deutsche Bundestag darauf eine erste Antwort gegeben und
wichtige Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige beschlossen, die auch
die pflegenden Angehörigen entlasten. Diese begrüßen wir nachdrücklich,
auch wenn das Gesetz einige kritische Regelungen enthält."
Seit der
Einführung 1996/96 sind die Leistungen der Pflegeversicherung nicht angepasst
worden. Dieses wird sich mit der heute beschlossenen Reform ändern. Im
ambulanten Bereich werden in allen Pflegestufen die Sachleistungsbeträge
erhöht, im stationären Bereich in der Pflegestufe III und bei Härtefällen.
Zusätzlich werden die Leistungen für dementiell erkrankte Menschen, die von
ambulanten Pflegediensten betreut werden, von bisher 460 Euro pro Jahr auf
bis zu 2.400 Euro pro Jahr angehoben. Für die Betreuung dementiell erkrankter
Menschen in Pflegeheimen steht künftig mehr Personal zur
Verfügung.
"Gute Pflege braucht mehr Zeit. Das erfüllt sich für
dementiell erkrankte Menschen mit dieser Reform sowohl in ambulanten
Pflegediensten als auch in Pflegeheimen", so Bernd Meurer.
Das Gesetz
sieht außerdem umfassende Regelungen zu den Qualitätsprüfungen und zur
Transparenz vor. Bis Ende Dezember 2010 sind alle Pflegeeinrichtungen vom
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einmal zur prüfen, danach
einmal jährlich. Alle Kontrollen sollen in der Regel unangemeldet stattfinden
und die Ergebnisqualität soll in das Zentrum der Qualitätsprüfungen
gerückt werden. Wegen der begrenzten Aussagekraft der
bisherigen MDK-Prüfberichte mahnt das Gesetz dabei eine Fortentwicklung
der entsprechenden Richtlinien auf wissenschaftlicher Grundlage
und regelmäßige Anpassung an den medizinisch-pflegefachlichen
Fortschritt an.
Neben den Leistungsverbesserungen, die der bpa
begrüßt, übt der Verband auch deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf. Dieses
betrifft unter anderem die neuen Regelungen zu den Investitionskosten, zu
den Einzelpflegekräften sowie zur faktischen Abschaffung des
externen Vergleichs verbunden mit der verfassungsrechtlich bedenklichen
Kopplung der Zulassung an Durchschnittstarife. Hier wurden
weitreichende Regelungen zu Lasten der Pflegeeinrichtungen verabschiedet, die
der bpa-Präsident kritisiert: "Wer Markt und Wettbewerb in diesem
Bereich ausschaltet, provoziert auf Dauer erhebliche Kostensteigerungen."
Herr Bernd Tews
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