Pflegestützpunkte im Saarland: Über hundert bewährte Pflegeberater stehen bereit
Doppelstrukturen vermeiden – vorhandenes Potenzial nutzen!
„Jetzt ist im Saarland der richtige Zeitpunkt gekommen, die bisherigen, sehr positiven Erfahrungen der Pflegeberatung – insbesondere die qualifizierte Beratung, Schulung und Anleitung pflegender Angehöriger – in die Arbeit der Pflegestützpunkte mit einzubeziehen!“ Mit diesen Worten sprach sich der Landesgruppenvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) im Saarland, Helmut Mersdorf, für die notwendige Einbeziehung bereits vorhandener Beratungsangebote in die nun schrittweise erfolgende Errichtung von Pflegestützpunkten im Saarland aus. Mit dem Ziel, die Beratung rund um die Pflege und Betreuung älterer Menschen weiter auszubauen und zu verbessern, war zuletzt im Saarpfalzkreis der Startschuss für den dritten von insgesamt acht geplanten Pflegestützpunkten im Saarland gefallen.
Nach dem Prinzip „Miteinander statt Neben- oder Gegeneinander“ sollen sich die Verantwortlichen der Pflegestützpunkte, trägerneutral und auf der Grundlage einer gemeinsamen Vereinbarung, um die Vernetzung und Koordination aller Hilfeangebote vor Ort kümmern. Der bpa hat sich von Anfang an bundesweit dafür eingesetzt, hierbei vorrangig auf die bestehenden kompetenten Beratungsmöglichkeiten zurückzugreifen und damit unnötige Doppelstrukturen zu vermeiden: „Schon lange haben pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegekurse, individuelle Schulungen sowie Anleitungen in der häuslichen Umgebung bis hin zur Überleitungspflege aus dem Krankenhaus durch ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen“, bekräftigt Martin Heck, stellvertretender Vorsitzender des bpa im Saarland, verantwortlich für den ambulanten Bereich. „Allein die saarländischen Mitgliedseinrichtungen des bpa halten im Rahmen bestehender Verträge mit Kranken- und Pflegekassen über hundert bewährte Pflegeberater vor. Bundesweit sind es sogar mehr als 2.500. Dieses Potenzial gilt es jetzt, bei der Umsetzung der Pflegestützpunkte, zu nutzen!“
Zum Hintergrund: Wenn pflegebedürftige Menschen in der eigenen Häuslichkeit durch Familienmitglieder gepflegt werden, ist die körperliche und seelische Belastung der pflegenden Angehörigen häufig sehr groß. Gemäß § 45 SGB XI haben sie deshalb Anspruch auf Entlastung und Unterstützung durch Pflegekurse bzw. häusliche Schulungen, die von professionellen Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden. Der bpa hat hierzu, auf Bundes- wie auch auf Landesebene, verschiedene Kooperationsveträge mit Pflege- und Krankenkassen geschlossen.
Damit die Pflegebedürftigen und deren Angehörige von diesen Leistungen prof itieren können, kommt es nun darauf an, das bestehende Pflegeberater-Netzwerk in die Arbeit der Pflegestützpunkte sinnvoll zu integrieren. Zuvor werden jedoch entsprechende Regelungen mit den jeweiligen Pflegestützpunkten benötigt. Martin Heck: „Hier bietet der bpa gern seine Unterstützung an."
Herr Jörg Teichert
Landesbeauftragter
Tel.: 06 81 / 9 48 88 40
Bundesverband privater Anbieter
sozialer Dienste e.V. Landesgeschäftsstelle Saarla
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