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20.11.2006 - dvb-Presseservice

Pflegezeit muss für alle Betriebe gelten

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Der Sozialverband Deutschland begrüßt, dass sich die Sozialminister der Länder bei ihrer Jahreskonferenz am 16./17. November grundsätzlich für die Einführung einer Pflegezeit ausgesprochen haben. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Mit einem Pflegezeitgesetz würden pflegende Angehörige erstmals einen Rechtsanspruch auf eine befristete unbezahlte Freistellung oder Teilzeit erhalten, die mit einem Rückkehrrecht an den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz verbunden ist.

Mit dem geplanten Pflegezeitgesetz greifen die Länderminister und der Bund einen Gesetzentwurf für eine Pflegezeit auf, den der SoVD im Juni dieses Jahres vorgelegt hat. Das SoVD-Konzept sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine unbezahlte berufliche Auszeit oder eine vorübergehende Verringerung ihrer Arbeitszeit erhalten. Die Freistellung soll für bis zu sechs Monate gelten, mit der Möglichkeit einmalig um sechs Monate zu verlängern. Nach dem SoVD-Konzept soll die Pflegezeit zur Pflege oder zur Organisation einer professionellen Pflege genutzt werden können, aber auch zur Sterbebegleitung oder nach einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung eines Angehörigen. Die Inanspruchnahme der Pflegezeit soll daher nicht an das Vorliegen einer Pflegestufe geknüpft werden. Die entscheidende Verbesserung für berufstätige Pflegende ist das Rückkehrrecht an den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz.

Wie die Bundesregierung das Pflegezeitgesetz ausgestalten wird, ist in vielen Details noch offen. Aus Sicht des SoVD ist entscheidend, dass der Rechtsanspruch auf eine Freistellung während der Pflegezeit für alle Betriebe gilt, so wie es auch bei der Elternzeit geregelt ist. Eine Einschränkung, wonach eine Freistellung erst ab einer Betriebsgröße von 15 Mitarbeitern gilt, würde sehr viele Beschäftigte ausschließen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass alle Beschäftigten das Recht erhalten, Verantwortung für die Pflege ihrer Angehörigen zu übernehmen, ohne berufliche Nachteile befürchten zu müssen.



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