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13.04.2007 - dvb-Presseservice

Pfusch am Bau: Leistungen sind immer häufiger mangelhaft

Niedrig bezahlte Handwerker, schlechtes Material und falsches Zeitmanagement sind die immer häufiger werdenden Ursachen für Baumängel. „Die Qualität der Handwerker schützt vor Mängeln am Bau und zahlt sich auf alle Fälle auf lange Sicht aus“, so Anne Kronzucker, Rechtsexpertin bei der D.A.S., Europas Nummer 1 im Rechtsschutz. Ein Baumangel kann durch eine Abweichung von der Baubeschreibung entstehen. Diese Beschreibung sollte des­halb so ausführlich und exakt wie möglich verfasst sein, dann auch verfolgt und letztlich mit dem Ergebnis verglichen werden. Auch wenn der Bauleiter dazu verpflichtet ist, jeden Bauabschnitt zu überprüfen, ist es darüber hinaus für den Bauherrn sinnvoll, alles schrift­lich und fotografisch zu protokollieren. Vermutet der Bauherr einen Fehler, so sollte er zunächst den Architekten, bzw. den Bauleiter konsultieren. Bei einem Verdacht auf einen technischen Fehler ist es zudem auf alle Fälle sinnvoll, ein objektives Zweitgutachten ein­zuholen, z.B. von TÜV, Dekra, dem Bauherrenschutzbund oder dem Verband Privater Bau­herren.

Für alle am Bau beschäftigten Personen gelten die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“. Darunter sind sowohl die Maßstäbe des Deutschen Instituts für Normung (DIN), als auch der Erfahrungsschatz der beteiligten Handwerker zu verstehen. Somit gilt es für die Handwerker, ihre Arbeit stets auf die geltenden Richtlinien hin zu kontrollieren, bzw. ihre Zweifel gegebenenfalls dem Bauherrn zu melden. Existiert ein Baumangel, der ein­deutig durch die nachlässige Handhabung eines Handwerkers entstanden ist, hat der Hand­werker selbst dafür die Haftung zu übernehmen. Wenn aber der Handwerker Bedenken an einer gewissen Planung anmeldet, dies jedoch vom Bauherrn übergangen wird, so haftet wiederum der Bauherr für einen daraus resultierenden Schaden.

Je früher ein Baumangel entdeckt wird, desto besser. „Denn der finanzielle und logistische Aufwand steigt mit der zeitlichen Distanz zum Abschluss der Bauarbeiten“, bemerkt Kronzucker. Unbedingt behoben werden müssen die Mängel, die zu weiteren Schäden führen können, wie schlechte Isolierungen, ineffektiver Wärmeschutz oder stark bröckelnder und rissiger Putz. In diesen Fällen müssen die Mängel der Baufirma gemeldet werden. Kronzucker empfiehlt eine schriftliche Schadensmeldung mit einer genauen Frist zur Behebung des Schadens. Können sich Bauherr und Bauunternehmer nicht einigen, so ist die Entscheidung für einen Schlichtungsausschuss die sinnvollste. Dies führt meist zu einer Einigung und erspart nicht zuletzt gerichtliche Kosten.

In jedem Fall kann der Austausch mit erfahrenen Bauherren bereits vor Baubeginn dazu verhelfen, frühestmöglich Fehler zu vermeiden und Risiken zu erkennen.



Herr Michael Pantner
Tel.: 089 / 6275-1381
Fax: 089 / 6275-2128
E-Mail: michael.pantner@das.de

D.A.S. Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
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