Pfändungsfreigrenzen: Grundfreibetrag für Schuldner angehoben
Pfändungsfreigrenzen: Für Menschen, die mit Schulden zu kämpfen haben, gelten ab 01.07.2015 höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt von bisher 1045.04 auf 1073,88 Euro. Noch mehr Geld darf behalt ...